Frage an Katja Kipping von Tim G. bezüglich Haushalt
Sehr geehrte Frau Kipping,
nach Art. 106 II Nr. 1 GG steht das Aufkommen der Vermögenssteuer den Ländern zu. Warum kämpfen Sie so sehr für die Einführung einer bundesweiten Vermögenssteuer, wenn sie noch nicht einmal in den Ländern wo sie regieren eingeführt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Tim Gemke
Lieber Herr Gemke,
vielen Dank für Ihre Frage. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe: In der Tat stehen zwar die Erträge aus der Vermögenssteuer den Ländern zu. Die Gesetzgebungskompetenz unterliegt aber dem Bereich der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung.
Nach herrschender Meinung und nach Gutachten, die uns dazu vorliegen, entfaltet das formell weiter geltende Vermögenssteuergesetz eine Sperrwirkung für die Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Insofern ist es den Ländern, in denen meine Partei regiert, nicht möglich eine Landesvermögenssteuer einzuführen.
Hinzu kommt, dass sehr fraglich ist, ob auf Grund der Beschaffenheit der Vermögenssteuer nicht ohnehin schon zur Wahrung der Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit der Bund hier zuständig wäre und den Ländern z.B. lediglich die Festlegung von Bewertungsmaßstäben und Steuersätzen obläge.
Freundliche Grüße
Katja Kipping