Portrait von Katja Kipping
Katja Kipping
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Katja Kipping zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Nina S. •

Frage an Katja Kipping von Nina S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kipping,

ich wollte Sie fragen,ob Sie finden das der Islam zu Deutschland gehört, und ob Sie für oder gegen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz sind?

Portrait von Katja Kipping
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Schöne,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In Deutschland sind schätzungsweise ca. 5,5 Prozent der Bevölkerung muslimisch. Manche sind praktizierend, andere leben säkular, andere engagieren sich in den gut 2500 Moscheevereinen. Die Frage, ob der „Islam zu Deutschland gehört“ ist vor diesem Hintergrund ziemlich eigenartig. Was hieße es, denn diese Frage in einem Land, in dem die Religionsfreiheit in der Verfassung verankert ist, zu verneinen?

Um über den Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ zu sprechen, muss man seinen Entstehungskontext sehen.

Der damalige Bundespräsident Christian Wulff hat ihn 2010 als indirekte Reaktion auf die Debatte über Thilo Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ ausgesprochen. Das Buch Sarrazin enthält diverse sozialdarwinistische, rassistische und völkische Entgleisungen und ist voll mit falschen, abwertenden und diskriminierenden Behauptungen über Muslime in Deutschland.

Gleichzeitig ist Wulff Mitglied einer Partei gewesen, die sich explizit „christlich“ nennt und die noch vor wenigen Jahren die These vertreten hat, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei.

Die Aussage von Wulff war daher ein Versuch, den diskriminierenden und abwertenden Thesen von Sarrazin aus seiner spezifischen Position zu widersprechen. Das war richtig. Der Satz ohne diesen Kontext ist weitestgehend inhaltsleer.

Von einem allgemeinen Kopftuchverbot am Arbeitsplatz halte ich nichts, so ein solches Verbot nicht durch gewichtige Gründe z.B. Unfallverhütungsvorschriften oder Arbeitsschutz dieses gebieten. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2015 in einem Urteil auch klargestellt, dass ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild in dem Fall für Lehrerinnen unverhältnismäßig ist.

Freundliche Grüße

Katja Kipping