Frage an Katja Kipping von Dagmar G. bezüglich Innere Angelegenheiten
Wie sehen Sie die Einführung der Bürgernummer
Sehr geehrte Dagmar Gohlke,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage. Die Einführung einer Bürgernummer auf Grundlage der Steuer-Identifikationsnummer halte ich aus einer Vielzahl von Gründen für sehr problematisch. Zum einen hat der Bundesfinanzhof die Einführung der Steuer-ID nur als verfassungskonform gelten lassen, weil diese zweckgebunden ist. Diese Zweckbindung wäre mit der Umfunktionierung zur Bürgernummer nicht mehr gegeben. Im Allgemeinen ist die Einführung eines einheitlichen Kennzeichens für Bürger*innen nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, da die Bürger*innen die Kontrolle darüber verlieren, welche Daten über sie ausgetauscht werden. Außerdem droht eine weitgehende Nutzung der Bürgernummer durch Unternehmen und Privatpersonen, was wiederum die Gefahr von Identitätsdiebstahl erhöht.
Ganz grundsätzlich wird mit der Einführung der Bürgernummer ein umfassender Datenaustausch zwischen den verschiedenen Ebenen der staatlichen Verwaltung möglich. Auch wenn Polizei- und Finanzbehörden bisher nicht in das Vorhaben miteinbezogen werden, wäre es selbstverständlich ein Leichtes sie im Nachhinein zu beteiligen. Und auch wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung Sicherungen enthält, die die Bildung eines umfassenden Profils des Staates über die Bürger*innen verhindern sollen, wäre es, ist die einheitliche Personenkennzeichnung einmal in der Welt, ebenfalls ein Leichtes diese Sicherungen später aufzuweichen.
Eine Alternative der Digitalisierung der Verwaltung könnte die Einführung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen sein. Diese gelten dann nicht für alle Verwaltungsgebiete, sondern jeweils nur für einen Bereich. So hätten die Bürger*innen wieder mehr Kontrolle über ihre Daten.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Katja Kipping