Frage an Katja Kipping von Holger S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kipping,
ich (63 J.) arbeite in Teilzeit (25 Std Woche) und erhalte ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt. Eigentlich bin ich gelehrnter Groß- u. Außenhandelskaufmann mit Kfm. Diplom aber in meinem Alter habe ich kaum noch Aussicht auf einen Vollzeitjob. Bevor ich jetzt gar nichts mache, arbeite ich nun im Schüler u. Behindertenfahrdienst in Hamburg. 2020 war ich für 4 Monate in Kurzarbeit null, weil die Schulen und Kitas sowie die Behinderten Werkstätten und Tagesförderstätten geschlossen hatten. Ich habe dem Jobcenter umgehend mitgeteilt, dass ich nun ein erheblich geringeres Einkommen habe. Aus dem Änderungsbescheid, den ich sehr schnell erhalten habe ging nun hervor, dass das Kurzarbeitergeld nicht als Erwerbseinkommen berücksichtigt wird sondern als sonstiges Einkommen. Das heißt im Klartext, der Freibetrag für Erwerbseinkommen (20% + 10% für das Einkommen über 1000,- € brutto) wurde gestrichen und nur noch der Grundfreibetrag von 100,- € berücksichting. Ich habe somit wesenlich weniger Leistungen bekommen als sonst und konnte gerade so meine Fixkosten (Wohnung etc.pp.) decken. Warum werden Aufstocker quasi auch noch zusätzlich bestraft dafür, dass sie nun wegen der Corona Pandemie ihren Job nicht mehr ausüben dürfen????
Genauso irrwizig finde ich, dass für Menschen, die durch die Pandemie arbeitslos wurden, von der Stadt für 6 Monate die volle Miete übernommen wurde. Ich konnte für 2 Monate nur ein Drittel der vollen Miete bezahlen und mein Antrag (beim Jobcenter) auf Übernahme der Mietschuld wurd abgelehnt. Wäre ich arbeitslos geworden, hätte ich das Problem nun nicht.
mit freundlichem Gruß........
Sehr geehrter Herr Schlichting,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kenne den Bescheid nicht. Ich kann und darf hier auch keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen.
Aber zumindest die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sehen vor, dass Kurzarbeitergeld in Bezug auf den Erwerbstätigenfreibetrag wie Erwerbseinkommen behandelt wird.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf (S. 47, Randnummer 11.154 - Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld)
Dies resultiert meines Wissens so auch aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Insofern würde ich Ihnen raten, doch einmal zu prüfen, ob sie sich bei einer Sozialberatungsstelle, einer fachkundigen Person oder einem Anwalt Rat holen. Hinweise, wie Sie sich gegen fehlerhafte Bescheide zur Wehr setzen können, finden Sie u.a. hier:
https://www.katja-kipping.de/de/article/1237.wer-sich-wehrt-lebt-nicht-verkehrt.html/
Freundliche Grüße
Katja Kipping