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Frage von Kurt U. •

Frage an Katja Kipping von Kurt U. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Kipping,
mein Partner und ich leben beide in Sachsen, jedoch wohnen wir 135 Kilometer voneinander entfernt. Der Corona-Neuinfektionswert der Stadt, in welcher er wohnt, liegt unter 200 Menschen pro 100.000 Einwohnern. Darf er sich trotzdem nur 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernen oder besteht ihm die Möglichkeit mich für ein Wochenende zu besuchen?
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Kurt Unger

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Unger,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist grundsätzlich das Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund erlaubt. Der Besuch des Partners gilt ausdrücklich als triftiger Grund. Eine Einschränkung auf einen Radius von 15 km gilt nur für das Einkaufen für den täglichen Bedarf und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Sport und Bewegung im Freien.

(https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8419)

Auch bei einem Inzidenzwert von über 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt der Besuch des Ehe- oder Lebenspartners als Ausnahmetatbestand von der erweiterten Ausgangssperre.

Insofern wäre ein Besuch Ihres Partners derzeit zulässig.

Die vorgestern von den Ländern gefassten Beschlüsse sind zum Stand dieses Schreibens noch nicht in eine Landesverordnung gefasst. Damit ist in den kommenden Tagen zu rechnen. Sie soll nach derzeitigem Stand am kommenden Freitag verabschiedet werden.

Dem Beschluss der Videoschaltkonferenz der Regierungschef*innen der Länder entnehme ich, dass bei triftigen Gründen Ausnahmen von den Beschränkungen auf den Bewegungsradius von 15 km geben wird. Wegen des verfassungsrechtlich verankerten Schutzes von Ehe und Familie ist davon auszugehen, dass der Besuch von Ehe- und Lebenspartner*innen als triftiger Grund verankert werden wird.
Dennoch sollten Sie sich in jedem Fall vor Reiseantritt auf den Seiten der sächsischen Landesregierung (https://www.coronavirus.sachsen.de) über die dann geltende Fassung der Corona-Schutzverordnung informieren.

Informationen wie wir die Corona-Krise besser und vor allem solidarisch in den Griff zu kriegen vorschlagen, finden Sie hier:
https://www.die-linke.de/themen/gesundheit-und-pflege/corona/

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Partner alles Gute, bleiben Sie gesund und überstehen Sie die aktuelle Lage gut.

Freundliche Grüße

Katja Kipping