Frage an Katja Kipping von Jana S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Kipping,
Wie stehen Sie zum Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennungssoftware?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte von einer Videoüberwachung des öffentlichen Raums mit Gesichtserkennungssoftware nichts. Sachsen ist leider unrühmlicher Vorreiter und hat als bisher einziges Bundesland im Polizeivollzugsdienstgesetz eine rechtliche Grundlage für eine automatisierte Gesichtserkennung zur Gefahrenabwehr erlassen.
Dies stellt einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürger dar. Zur Prävention und Verfolgung von Straftaten ist sie in der Regel untauglich, wie Modellversuche in Deutschland und Erfahrungen in anderen Ländern drastisch belegen.
Freundliche Grüße
Katja Kipping