Frage an Katja Kipping von Alexa P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Frau Kipping,
mein Name ist Alexa Pfannschmidt. Im Rahmen einer Argumentation über den Verdienst und die Aufgaben von Bundestagsabgeordneten würde ich Ihnen gerne ein paar Fragen stellen.
1. Warum dürfen Abgeordnete ihre Diäten selbst bestimmen?
2.Haben Abgeordnete einen Anspruch darauf Nebentätigkeiten auszuführen und dabei in Aufsichtsräten oder Vorständen zu sitzen?
3. Wie viele Stunden arbeiten Sie durchschnittlich in der Woche?
4. Was fällt in Ihren Aufgabenbereich?
Wir hoffen auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexa Pfannschmidt
Sehr geehrte Frau Pfannschmidt,
vielen Dank für Ihre Frage.
1) Dass die Abgeordneten ihre Aufwandsentschädigung selbst bestimmen, stimmt nur mittelbar. Per Gesetz ist geregelt, dass die „monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Deutschen Bundestages [...] sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 gemäß der Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes mit Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes)“ orientiert und jährlich auf Grundlage des Nominallohnindex angepasst wird. Sinken oder Steigen die Nominallöhne, ändert sich die Abgeordnetenentschädigung entsprechend.
Insofern gibt es eine feste Bezugsgröße für Ausgang und Anpassung der Abgeordnetenentschädigung.
Recht haben Sie aber insofern, dass natürlich die Abgeordnetenentschädigung in einem Gesetz festgelegt wird. Anderes ist in einem demokratischen Rechtsstaat auch nicht denkbar. Sofern der Bundestag die gesetzgebende Gewalt ist, bestimmen die Abgeordneten über die gesetzliche Grundlage und damit auch über die Bezugsgrößen.
2) Abgeordnete dürfen Nebentätigkeiten ausführen. Ich habe beschlossen, dass, sobald diese Nebentätigkeiten Einkünfte generieren würden, diese vollständig zu spenden. Ich habe zum Beispiel verschiedene Bücher geschrieben. Die Tantiemen gehen u.a. an die ABC-Tische Dresden und Organisationen der Flüchtlingssolidarität.
3) Das lässt sich schwer bemessen, in Sitzungswochen und während der Wahlkreistouren ist man teilweise tageweise unterwegs oder permanent auf Abruf. In der sitzungsfreien Zeit entspricht das Pensum, dem eines Normalarbeitsverhältnisses. Wenngleich die zeitliche Flexibilität im Guten wie im Schlechten erheblich höher ist.
4) Das Grundgesetz gibt den Abgeordneten den Auftrag „Vertreter des ganzen Volkes“ zu sein. Für mich bedeutet das, dass ich ansprechbar bin für die Menschen, dich sich aus dem Wahlkreis und von andernorts an mich wenden. Ich muss die vielfältigen Anliegen abwägen und in den Gesetzgebungsprozess einspeisen.
Ich und meine Mitarbeiter*innen bearbeiten alles, was per Mail, im Bürgergespräch, per Abgeordnetenwatch, via soziale Medien, per Post an Fragen, Forderungen, Problemen und Anliegen an uns herangetragen wird in Bezug auf den parlamentarischen Prozess, in dem wir mittels kleiner, großer und schriftlicher Anfragen an die Bundesregierung stellen, um auf Missstände aufmerksam zu machen oder Informationen einzuholen.
Wir stellen Anträge und entwickeln parlamentarische Initiativen im Bundestagsplenum, die wir zuvor in der Fraktion und in den Ausschüssen des Bundestages beraten. Teilweise holen wir dazu externe Expertise ein, laden Sachverständige, führen öffentliche und nichtöffentliche Fachgespräche und beauftragen Gutachten, suchen den Kontakt zu sozialen Bewegungen, Gewerkschaften und NGOs.
Im Kontakt mit Journalist*innen tragen wir zur öffentlichen Meinungsbildung bei. Und schließlich nehmen wir an Plenarsitzungen teil.
Viele Grüße
Katja Kipping