Frage an Katja Kipping von Carl M. bezüglich Gesundheit
Ich habe eine Frage. Meine zwei Brüder sind hörgeschädigt und haben seit der Maskenpflicht in den Pausen Probleme, da sie keine Lippen mehr lesen können. Warum dürfen dann die Mitschüler keine Gesichtsschilder tragen, damit die beiden die Gespräche besser verfolgen können.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Dass die derzeitige Situation für Gehörlose und Schwerhörige besonders belastend ist, weiß ich aus vielen Gesprächen und Zuschriften.
Es ist wichtig allen Menschen die Möglichkeit von Alltagskommunikation zu eröffnen bzw. diese nicht zu verhindern.
Zunächst wäre zu klären auf welcher Grundlage das Verbot der Schule, die Mund-Nasen-Bedeckung abzulegen, erfolgt. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht (wie auch die vieler anderer Bundesländer) explizit vor, dass zur Kommunikation mit Gehörlosen oder Schwerhörigen Menschen die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden kann.
In § 2 Abs. 3 Nr. 12 heißt es:
"Die Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen (z.B. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, zur Einnahme von Speisen und Getränken in Zügen des Personenverkehrs) zwingend erforderlich ist."
Insofern handelt es sich womöglich entweder um einen Rechtsirrtum des Personals der Schule oder eine interne Weisung der Schule, die ggf. durch ein Gespräch geklärt oder durch Rechtsmittel aufgehoben werden müsste. Für die Kommunikation ist es erlaubt den Mund-Nasenschutz temporär abzulegen, somit wäre es auch erlaubt während der Kommunikation ein Faceshield zu tragen.
Ein dauerhaftes Ersetzen der Mund-Nasenbedeckung durch ein Faceshield ist auf Grund der unterschiedlichen Materialeigenschaften allerdings nicht erlaubt.
Freundliche Grüße
Katja Kipping