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Frage von Gabi P. •

Frage an Katja Kipping von Gabi P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping

heute wende ich mich an Sie, da es die Politiker anderer Parteien nicht für nötig halten zu antworten. Ich bin angeblicher (zwangsverordnet vom Staat ) Partner in einer Einstandsgemeinschaft,.
Da es seit 1. April 2007 die gesetzliche Versicherung gibt, bin ich gezwungen krankenversichert zu sein, was ansich nicht schlecht ist, aber wie kann ich, als angeblicher Partner einer Einstandsgemeinschaft, von meinem Wohnpartner verlangen, für mich die Krankenversicherung bzw meinen Lebensunterhalt zu bezahlen? Seit dem 01.April 2007 häufen sich nun die Krankenkassenbeiträge in Höhe von monatlich 125,00 Euro die ich nicht selbst bezahlen kann. Es kam bereits ein Pfändungsbeschluss von der Krankenkasse. Ein Wirtschafts-prüfer, der meine finanzielle und wirtschaftliche Lage geprüft hat, sagte mir, dass ich finanzielle Unterstützung vom Staat erwarten könne. Ein Sozialgericht hat in 3 Klagen nach den Aussagen der Arge entschieden, das ich keine Hilfeleistung bekomme. Eidesstattliche Versicherungen wurden bereits erteilt.
Wie also soll ich meine Krankenversicherungsbeiträge von 125 Euro zahlen, wenn ich nur ein Einkommen von Kindergeld (154) und Unterhalt (gekürzt auf 168) meines Kindes habe? Nennt sich das eine gute Gesundheitspolitik, wenn diese Beiträge nicht bezahlbar sind? Vielleicht können Sie es mir erklären?
Meine Verhandlung vor dem Gericht wegen angeblicher Einstandsgemeinschaft läuft seit April 2006. Die Beweispflicht lag noch bis August 2006 beim Amt
Bisher wurden absolut keine Anstrengungen seitens des Amtes unternommen. Daher bekomme ich auch keinerlei Unterstützung. Meiner Meinung nach gilt das Prinzip* Im Zweifel für den Angeklagten,* denn so komme ich mir vor. Es kann nichts bewiesen werden was nicht vorhanden ist.

Mit freundlichem Gruß

eine alleinerziehende Mutter eines 8 Jahre alten Kindes, welche vom Staat allein gelassen wird

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Pelz,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wie Sie vielleicht wissen, so lehne ich jegliche Einstandsgemeinschaft ab, die Menschen ökonomisch voneinander abhängig macht. Seit dem Inkrafttreten des so genannten Optimierungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch II im Jahr 2006 haben sich Repression und Überwachung noch verstärkt. Besonders Wohngemeinschaften stehen verstärkt im Fokus und nur allzu schnell werden von Amts wegen nichteheliche Lebensgemeinschaften vermutet. So gelten gleich diejenigen als Bedarfsgemeinschaft, die ein Jahr und länger zusammen lebt. Zudem finde ich die Beweislastumkehr äußerst problematisch, nämlich dass nun Sie als Bürgerin nachweisen müssen, in welchen Verhältnissen Sie mit wem leben oder auch nicht. Solch eine quasi staatlich verordnete gegenseitige finanzielle Inhaftnahme und Durchleuchtung von Menschen, die gemeinschaftlich leben, passt aber nicht ins 21. Jahrhundert.
Ich möchte lieber einen anderen Weg gehen: statt Menschen, die zusammen leben, unter den Generalverdacht einer Bedarfsgemeinschaft zu stellen, muss soziale Sicherheit konsequent vom Individuum aus gedacht werden. Statt Erwerbslose und deren Kinder mit dem Arbeitslosengeld II in Armut und Ausgrenzung zu treiben, bedarf es einer individuellen sozialen Grundsicherung, die ein Leben jenseits der Armut und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Mit dieser individuellen Grundabsicherung ist auch immer die individuell gesicherte Krankenversicherung verbunden; meine Fraktion im Bundestag plädiert daher auch für die Einführung einer solidarischen BürgerInnenversicherung für Jede und Jeden. Falls Sie Interesse haben und unsere diesbezüglichen Vorstellungen genauer kennen lernen möchten, so können Sie diese z.B. auf unserer Internetseite www.linksfraktion.de nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping