Frage an Katja Kipping von Uwe B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau Kipping!
Nicht nur ich, sondern auch tausende andere Arbeitssuchende, die an einer von den Arbeitsagenturen geförderten Trainings- und Qualifizierungmaßnahme teilnehmen dürfen, müssen später mit Erstaunen Bescheide ihrer Arbeitsagenturen zur Kenntnis nehmen in denen es unter anderem heißt:
"Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,
nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie während des Leistungsbezugs eine Beschäftigung ausgeübt...
In der Zeit vom... bis... haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt...zu Unrecht erhalten."
Dazu habe ich als Betroffener zwei Fragen:
1.)
Ist es eigentlich vom Gesetzgeber so gewollt , dass arbeitswillige Menschen durch eine Formulierung verunsichert und beleidigt werden, die sie in die Nähe von Sozialbetrügern rückt?
2:) Ist den Abgeordneten bekannt, ob diese "zu Unrecht" gezahlten Leistungen in die Statistiken über sog. Sozialbetrüger eingehen und so die Zahlen verfälschen, und in Kauf genommen, dass Vorurteile gegen Arbeitssuchende verstärkt werden?
Sehr geehrter Herr Bogumil,
ich kann Ihr Erstaunen nachvollziehen. Falls Sie den genannten Bescheid noch besitzen, so können Sie ihn - gern in anonymisierter Form - in mein Büro in den Deutschen Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin schicken. Und bitte schildern Sie noch kurz bzw. verweisen Sie darauf, bei welcher Maßnahme Sie ihn erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping