Frage an Katja Kipping von Bernd L. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,
im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf-oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit solchen Massnahmen sinkt mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Von einer Impflicht ist in diesem Gesetzentwurf nirgends die Rede gewesen. Dennoch sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Bestimmungen vor, die von uns klar abgelehnt werden. Dazu gehört auch der zunächst geplante Immunitätsnachweis, auf den Sie sich beziehen. Dieser sollte Menschen nach durchgemachter Infektion oder nach einer Impfung dazu verhelfen, sich von Maßnahmen des Infektionsschutzes (z.B. Abstandsgebote, Betretungsverbote etc.) ausnehmen zu lassen.
Obwohl der Corona-Pass für einige Menschen Lockerungen der Beschränkungen bringen kann, halten wir ihn für den falschen Weg.
Nicht zuletzt durch unsere Kritik an dem Vorhaben wurde der Passus durch die Regierungsfraktionen aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
(s. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf)
Freundliche Grüße
Katja Kipping