Frage an Katja Kipping von Steffi L. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,
im " zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf-oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen.
Das heisst im Klartext `Impfpflicht`!?. Wie stehen Sie zu ,in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit solchen Massnahmen sinkt mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi Langer
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage. Ich kritisiere bekanntermaßen diverse Maßnahmen der Bundesregierung sehr deutlich und auch an der Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sehe ich eine Reihe von Maßnahmen und Regelungen überaus kritisch.
Nach Wortlaut des mir bisher vorliegenden Entwurfs der Bundesregierung erscheint mir Ihre Befürchtung jedoch auf einem Missverständnis zu beruhen.
In § 28 IfSG (neu) geht es nicht um die Einführung einer Impfpflicht, sondern vielmehr um die Möglichkeit von Ausnahmen von angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen im Einzelfall, wenn z.B. durch eine bereits durchlittene Erkrankung Immunität vorliegt oder durch eine Impfung bereits Immunität gegeben ist. Dies könnten Ausnahmen von Quarantäneanordnungen sein, die sich z.B. auf Grund von infektionschutzrelevanten Kontakten ergeben.
Auch hier stellen sich eine ganze Reihe von gewichtigen Fragen. Aber mit einer „Impfpflicht“ im engeren Sinne hat dies, soweit ich erkennen kann, nichts zu tun.
Freundliche Grüße
Katja Kipping