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Frage von Ulrich K. •

Frage an Katja Kipping von Ulrich K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Kipping,

Auf change.org läuft eine Petition mit mittlerweile 2.650 Unterstützern.

Darin werden Kurzarbeitergeld auch für Minijobber ("450-Euro-Jobs") und Werkstudenten gefordert:

http://chng.it/mKNGvqvP

Für 6,74 Millionen Minijobber mit einem 450-Euro-Job steht jetzt die Existenz auf dem Spiel. Denn Minijobber erhalten in der Corona-Krise keinerlei Hilfen vom Staat und kein Kurzarbeitergeld.

Auch sogenannte "Werkstudenten", also Studenten mit einem Verdienst ab 450,01 Euro sind von der Kurzarbeitergeld-Regelung betroffen. Diese Personengruppe geht ebenso leer aus wie die Minijobber.

Damit werden die Schwächsten in unserer Gesellschaft, also die Personen die am dringendsten Hilfen nötig hätten, noch weiter an den Rand gedrängt. Allein die Begründung der Minijob-Zentrale in schönstem Beamtendeutsch ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die regelmäßig hart jobben, um sich über Wasser halten zu können.

Wir fordern eine sofortige Gesetzesänderung und eine Gleichstellung von Minijobbern und Werkstudenten zu anderen Arbeitnehmern. Ansonsten ist das ganze schöne Gerede von "Solidarität" nur Makulatur!

Es würde uns sehr interessieren, wie ihre grundsätzliche Einstellung zu dem Thema ist? Besteht die Möglichkeit einer kurzfristigen Gesetzesänderung anlässlich der Corona-Pandemie?

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Koppe

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Koppe,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich teile die Auffassung, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise erhebliche Schutzlücken für prekär Beschäftigte, Erwerbslose und weitere Gruppen hinterlassen.

Ich habe mit anderen Fachleuten meiner Partei daher ein Pandemie-Überbrückungsgeld für alle vorgeschlagen, deren Einkommen von der Pandemie betroffen sind:

https://www.die-linke.de/start/detail/die-corona-krise-solidarisch-bewaeltigen/

Auch ein Nachdenken über ein Grundeinkommensmodell halte ich für zielführend.

Ihre konkrete Frage, ob ich eine kurzfristige Einbeziehung von Minijobbern in den Kreis der Anspruchsberechtigten von Kurzarbeitergeld durch die Regierungsfraktionen für wahrscheinlich halte, ist natürlich spekulativ. Da das Kurzarbeitergeld jedoch anders als die von uns vorgeschlagene Lösung eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung ist, gehe ich aber davon aus, dass die Bundesregierung den Kreis der Anspruchsberechtigten weiterhin auf den Kreis sozialversicherungspflichtig Beschäftigter begrenzt lassen wird.

Minijobber, die von betriebsbedingten Kündigungen betroffen sind, sollten sich daher arbeitsrechtlich beraten lassen. Sollte eine Kündigung Bestand haben und die Betroffenen ohne Einkommen sein, wären sie auf Leistungen nach dem SGB II verwiesen. Hier sind derzeit zumindest laut Bundesagentur für Arbeit Vermögensprüfungen und die Rechtsfolgen von Sanktionen ausgesetzt.

Weitere Informationen habe ich hier dazu zusammengestellt:

https://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/411.7/e/7de1c1.pdf

Freundliche Grüße

Katja Kipping