Frage an Katja Kipping von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kipping!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage im Jahr per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Rauchmelderpflicht ist nicht bundesgesetzlich geregelt, sondern in den Landesbauordnungen.
Eine Übermittlung von Daten aus Ihrer Wohnung an einen Dienstleister wirft aber in der Tat datenschutzrechtliche Fragen auf, zudem stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, da eine Fernwartung i.d.R. ohnehin nicht den gesetzlichen Vorgaben der meisten Bundesländer genügen dürfte.
Bisher war mir nicht bekannt, dass dies in größerem Umfang geschieht. Die meisten Rauchwarnmeldesysteme sind nur insofern miteinander vernetzt, dass wenn ein Rauchmelder in einem Gebäude Rauch meldet, dies auch an die anderen Geräte kommuniziert wird.
Dies scheint mir im Sinne effektiven Brandschutzes auch sinnvoll und angemessen.
Alle Systeme, die ohne Zustimmung des Mieters und ohne sachlichen Grund Daten an Dritte übermitteln lehne ich grundsätzlich ab. Ich werde Ihre Nachricht zum Anlass nehmen mich zu diesem Thema bei unseren Fachleuten kundig zu machen.
Freundliche Grüße
Katja Kipping