Frage an Katja Kipping von Ansgar M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Beamter des Überbestandes
Wie viele Bundesbeamte gibt es in Deutschland ohne sinnstiftende Beschäftigung oder ohne Beschäftigung?
Welche Maßnahmen ergreift der Bundestag gegen die Nichtbeschäftigung von Bundesbeamten?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Beamte unterliegen dem Beamtenrecht, aus dem sich ein Anspruch auf angemessene Beschäftigung ableitet. Den Arbeitgeber bzw. beamtenrechtlich korrekt „den Dienstherrn“ trifft laut Gesetz eine Fürsorgepflicht, das heißt er ist verpflichtet Beamte auf einer angemessenen Stelle zu beschäftigen. Diese gesetzliche Verpflichtung leitet sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ab.
Verletzt der Dienstherr diese Pflicht, kann ein Beamter auf angemessene Beschäftigung klagen.
„Ohne seine Zustimmung darf dem Beamten diese Beschäftigung weder entzogen, noch darf er auf Dauer unterwertig beschäftigt werden. Insbesondere darf er nicht aus dem Dienst gedrängt und nicht dadurch, dass ihm Pseudobeschäftigungen zugewiesen werden, zur Untätigkeit in perspektivlosem Zuwarten genötigt werden.“ (BVerwG 2 C 26.05)
Probleme gibt es m.E., daher weniger auf der Ebene der Rechtsansprüche und der Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung, sondern bei der Personalorganisation und -planung in Bundesbehörden sowie auf der Ebene des Personalvertretungsrechts und der Personalvertretungen , die i.d.R. in Konflikten um Unterbeschäftigung oder unangemessene Beschäftigung die ersten Ansprechpartner sind und helfen Rechtsstreite in den Behörden zu vermeiden.
Dort wo DIE LINKE regiert, setzen wir uns für eine vorausschauende Personalplanung und eine angemessene Personalausstattung, Bezahlung und Qualifizierung der Beamten und der Angestellten im öffentlichen Dienst ein. In den Ländern hat zudem z.B. die links geführte Landesregierung in Thüringen jüngst ein neues Personalvertretungsgesetz geschaffen, dass auf mehr Mitbestimmung und bessere Vermittlungsmöglichkeiten bei innerbehördlichen Konflikten setzt und einen Quantensprung in Sachen Mitbestimmung für die Thüringer Beschäftigtenvertretungen darstellt.
Freundliche Grüße
Katja Kipping