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Frage von Jochen T. •

Frage an Katja Kipping von Jochen T. bezüglich Recht

Die Eu hat 2019 beschlossen das von Deutschland ausgestellte EU Haftbefehle nicht mehr anzuerkennen sind
es bedeutet begeht ein Bürger eines anderen EU Landes eine schwere Straftat in Deutschland kann Deutschland diesen nicht mehr festsetzen und ausliefern und vor Gericht stellen.
Bitte nehmen sie hierzu Stellung.
Ich wüsste natürlich gerne ob die Fraktion Linke Maßnahmen treffen wird damit Deutschlands Exekutive/Justiz wieder seine Unabhängigkeit zurück bekommt, denn der EUGH bemängelt fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwälten und Richtern(sind weisungsgebunden) gegenüber der Politischen Führung?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Frage enthält einige unzutreffende Annahmen, die ich kurz benennen möchte, damit die Antwort auf den Kern Ihrer Frage — meine Position zur Stellung der Staatsanwaltschaften — sinnvoll möglich ist.

Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes, auf das Sie sich beziehen, geht es nicht um Richter. Mit einer vermeintlichen oder tatsächlichen Einflussnahme der Politik auf die Gerichte hat das Urteil erst einmal nichts zu tun. Es geht in dem Urteil ausschließlich um die Stellung der Staatsanwaltschaften in Deutschland. Die sind, wie die umgangssprachliche Bezeichnung als „Anklagebehörde“ es schon andeutet, in Deutschland Teil der Exekutive.

Das Urteil betrifft auch nicht ausschließlich Bürger eines anderen EU-Landes, die nach einer Straftat in Deutschland ausgereist sind. Der europäische Haftbefehl betrifft alle Fälle, in denen die deutsche Justiz auf die Mithilfe der Strafverfolgungsbehörden eines anderen Landes angewiesen ist.

Auch ein deutschen Staatsbürger, der sich nach einer Straftat in einen anderen EU-Staat absetzt, würde mit einem europäischen Haftbefehl gesucht.

Der Knackpunkt der EUGH-Entscheidung im Mai 2019 war, ob die deutschen Staatsanwaltschaften einen europäischen Haftbefehl ausstellen können oder dies durch eine andere Institution, z.B. durch ein Gericht erfolgen muss. Der EUGH hat geurteilt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften auf Grund der Zugehörigkeit zur Exekutive die Voraussetzungen für die Ausstellung eines europäischen Haftbefehls nicht erfüllen. Kurzfristig läuft die Entscheidung darauf hinaus, dass künftig EU-Haftbefehle wie auch ein nationaler Haftbefehl in Deutschland durch einen Richter angeordnet werden müssen. In der Tat bedeutet dies, dass hier schnell gehandelt werden muss, kurzfristig auf Länderebene.

Unabhängig von dem konkreten Urteil treten wir als DIE LINKE für eine den Richterinnen und Richtern gleiche Unabhängigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein. Darüber hinaus fordern wir die Stärkung der Selbstverwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften durch parteipolitisch unabhängig Justizräte.

Diese Position ist so auch im Grundsatzprogramm von DIE LINKE verankert. Wir streiten also für die konsequente Durchsetzung des Gewaltenteilungsprinzips und die Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive.

Dies fällt aber in den Bereich der Bundesgesetzgebung. Damit wir dies tun können, braucht es andere Mehrheiten im Bund. Hierfür streite ich.

Freundliche Grüße

Katja Kipping