Frage an Katja Kipping von Katja H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Kipping!
Als Mutter zweier Kinder mache ich mir große Sorgen um die mögliche Einführung der Masernimpfpflicht. Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:
Droht mir und anderen Eltern der Entzug des Sorgerechtes, wenn wir unsere Kinder nicht, bzw. nicht mehr, impfen lassen?
Besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass ungeimpfte Kinder von Polizisten aus der Kindertageseinrichtung abgeholt werden, wie in Italien?
Stimmt es, dass für die Masernimpfpflicht kein Einzelimpfstoff zur Verfügung gestellt wird und daher gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln geimpft werden muss, auch wenn der Impfling diese Krankheiten bereits durchgemacht hat?
Stimmt es, dass die als Komplikation von Masern gefürchtete SSPE Erkrankung auch gleichzeitig eine Komplikation der Masernimpfung darstellt?
Müssen wir Angst vor Zwangsmaßnahmen unserer Regierung haben, weil wir anderer Meinung sind?
Hat dies noch mit Demokratie zu tun oder steuern wir mit Zwangsmaßnahmen, die den menschlichen Körper betreffen, auf eine diktatorische Politik zu?
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, mir eingehend zu antworten, ich danke Ihnen.
MFG Katja H.
Sehr geehrte Frau Hermstorf,
vielen Dank für Ihre Fragen. Zunächst:
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass der kollektive Schutz vor vermeidbaren Infektionen für alle auf Grundlage von transparent zustande gekommenen und nachvollziehbaren Empfehlungen erhöht wird.
Wir verteidigen das Recht der Unversehrtheit und das Recht auf Schutz der Gesundheit - der eigenen und der Kinder. Wir setzen uns für scharfe Kontrollen der Pharmaindustrie ein und dafür, dass die Impfstoffe der Standardimpfungen weltweit als Commons gehandelt, also dem Profitstreben entzogen werden.
DIE LINKE setzt primär auf freiwillige Impfungen und die Stärkung von Beratung und Aufklärung.
Das Thema Impfen bewegt viele Menschen, entsprechend viele Ängste und Falschinformationen kursieren.
Um es klar zu sagen: Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Ihre Kinder von der Polizei abgeholt werden oder Ihnen sogar das Sorgerecht entzogen wird. Das Grundgesetz stellt die Familie und die elterliche Sorge unter besonderen Schutz. Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Hürden und klare Kriterien für eine Einschränkung der elterlichen Sorge benannt. Dies darf nur dann geschehen, wenn elterliche Fehlverhalten zu einer nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Kindeswohls geführt hat bzw. mit ziemlicher Sicherheit führen wird. Ein Sorgerechtsentzug kann zudem nur durch ein Gericht angeordnet werden.
Bei der von Ihnen angesprochenen „Masernimpfpflicht“ handelt es sich bisher lediglich um einen Gesetzentwurf des CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn, der bisher noch nicht in den Bundestag eingebracht und dementsprechend auch nicht behandelt wurde. Ich habe durchaus vielfältige Kritik an dem Entwurf und werde Ihn nicht gegen berechtigte Kritik verteidigen.
Aber auch in diesem Entwurf steht nichts, über den Entzug des Sorgerechts. Wie bereits oben beschrieben, wäre dies auch nicht zulässig.
Wer also Ängste schürt, wie jene, von denen Sie verständlicherweise beunruhigt sind, handelt unverantwortlich. Wer behauptet, auf Grund eines nicht zu Ende durchdachten Gesetzes von Herrn Spahn würde eine Diktatur drohen, geht es jedenfalls nicht um den Schutz der Demokratie.
Freundliche Grüße
Katja Kipping
PS: Derzeit gibt es meines Wissens keinen monovalenten Masernimpfstoff auf dem deutschen Markt. Zeitweilig konnten in Deutschland zugelassene Einzelimpfstoffe, die aber nicht in Deutschland vermarktet werden, aus dem europäischen Ausland bezogen werden. Hierzu beraten Sie sich bitte mit Ihrem Kinderarzt.