Portrait von Katja Kipping
Katja Kipping
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Katja Kipping zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kristina P. •

Frage an Katja Kipping von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kipping,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordnete, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

MfG
Kristina Wolff

Portrait von Katja Kipping
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Wolff,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Anmerkungen. Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat verschiedene Anfragen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie zur Verhinderung und Prävention von Partnerschaftsgewalt und Femiziden an die Bundesregierung gestellt.
Diese haben ergeben, dass die Bundesregierung über die wenig aussagekräftige PKS hinaus keine Daten systematisch erhebt und gleichzeitig ohne weitere Begründung die Definition von Femizid als „nicht klar konturiert“ (Drs. 19/4059) ablehnt. Darüber hinaus ist die personelle Ausstattung im BMFSFJ für die Bearbeitung, Umsetzung und Koordinierung der Istanbul-Konvention haarsträubend. Eine schriftliche Frage meiner Kollegin Cornelia Möhring hat ergeben, dass hierfür insgesamt 0,9 Planstellen im Ministerium vorgesehen sind. (Drs. 19/10441)

Die Antworten der Bundesregierung würde ich als mangelndes Problembewusstsein, politischen Unwillen zur Analyse und Veränderung des bedrückenden Status quo interpretieren.

Freundliche Grüße
Katja Kipping