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Frage von Klara W. •

Frage an Katja Kipping von Klara W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kipping,

im Jahresbericht Organspende/Transplantation 2017 der DSO https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/JB_2017_web_01.pdf steht auf Seite 54, dass von 863 Zustimmungen nur 170 oder 19,7 Prozent nachweisbare Zustimmungen der Explantierten waren.
693 bzw. 81,3 Prozent oder 4 von 5 Zustimmungen zur Organ- und Körperspende erfolgten ohne die Einwilligung der Sterbenden, einzig durch den "Kunstbegriff" Angehörige.

In den letzten Jahren ist mit Tausenden Sterbenden ohne ihre Zustimmung so verfahren worden, das ist unfassbar und den meisten Bürgern sicher völlig unbekannt.

Angehörige müssen gemäß § 4 TPG nicht einmal Verwandte sein, es kann irgendwer sein, der dem "Organ- oder Gewebespender..in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat..", der Mitbewohner, der Friseur, die Putzfrau, jedermann.
Angehörige müssen in den letzten zwei Jahren vor der Freigabe persönlichen Kontakt gehabt haben (wie oft?), dabei ist nicht einmal generell davon auszugehen, dass sie dem Sterbenden etwas gutes tun wollen; oftmals gibt es große Spannungen in Familien aus unterschiedlichsten Gründen und Rachegelüste.

Die bekannte positive Einstellung zur Organspende (der Empfang von Organen und/oder die Entnahme bei sich?), eine Sinngebung des plötzlichen Todes für die Angehörigen (der Tod soll einen Nutzen haben!), altruistische Motive (Mitgefühl) sowie sonstige Gründe (Welche?) veranlassten die Angehörigen zur Zustimmung zur Organspende (Seite 57).
Keiner dieser angeführten Gründe hat das Allergeringste mit einer mutmaßlichen Zustimmung des Sterbenden zu tun oder lässt Rückschlüsse darauf zu.

Es ist unglaublich, dass in den allerwenigsten Fällen der Organ- und Gewebeentnahme selbst zugestimmt werden muss, sondern aussenstehende Dritte diese Zustimmung, gesetzeskonform, erteilen.

Werden Sie größte Sorge dafür tragen, dass einzig der Betroffene ausdrücklich und nachweisbar Ja gesagt haben muss und dieses Gesetz schnellstens zu Fall kommt?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Waldmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich stimme Ihnen darin zu, dass primär der persönliche und möglichst dokumentierte Wille von Sterbenden den Ausschlag dafür geben sollte, ob Organe transplantiert werden dürfen. Gesundheitsminister Jens Spahn hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der jede und jeden zur/m Spender*in erklärt, der oder die nicht aktiv widerspricht. Dies ist mit diesem Grundsatz der informierten Einwilligung nicht vereinbar.

Auf Grundlage der von mir geteilten Überzeugung, dass eine Erhöhung der Zahl der Organspenden wünschenswert ist, aber dies nur auf Grundlage einer aktiven und informierten Zustimmung der Spendenden geschehen kann, habe ich gemeinsam mit anderen Abgeordneten der demokratischen Fraktionen im deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorgestellt, dessen wichtiges Kernelement die regelmäßige Abfrage und die rechtssichere Dokumentation des Spender*innenwillens ist.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.katja-kipping.de/de/article/1574.fraktions%C3%BCbergreifender-gegenentwurf-zum-organspendegesetz.html

Freundliche Grüße
Katja Kipping