Frage an Katja Kipping von Rosinea S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Liebe Frau Kipping,
Sie wollen die Regelungen zur Organspende dahingehend ändern, dass Jede(r) sich festlegen muß, ob er/sie sich zur Organspende bereit ist, und dies beim Einwohnermeldeamt hinterlegt werden soll. Wie können Sie garantieren, dass eine Entscheidung gegen die Organspende auch nicht verändert wird? Es müssen ja nicht gleich Hackerangriffe sein ... Von einer Organspende profitieren vor allen alte weiße Männer. Wird es eine Quotenregelung geben?
Sehr geehrter Frau S.,
meine Äußerung in der Orientierungsdebatte zur Organspende hat sich mit der Frage der Abfrage der Willenserklärung befasst. Als Gegenmodell zur Widerspruchslösung habe ich gemeinsam mit AbgeordnetenkollegInnen von SPD und Grünen vorgeschlagen, dass statt dieser regelmäßig eine Abfrage der Spendebereitschaft erfolgt.
Ob diese wie bisher ausschließlich in einem Dokument festgehalten wird oder in einem Organspenderegister festgehalten wird, ist eine noch zu diskutierende Frage. Bei einer Registerlösung, wie sie § 2 Abs. 3 Transplantationsgesetz bereits jetzt erlaubt, würden selbstverständlich die gesetzlichen Datenschutzanforderungen gelten. Die Daten würden manipulationssicher gespeichert werden und die eineindeutige Identifikation der Erklärenden, eine Zugriffsbeschränkung auf den Arzt und den Betroffenen sowie eine Zugriffsprotokollierung sichergestellt werden. Dem gesetzlichen Auskunfts- und Berichtigungsanspruch wäre bei einer Lösung ebenfalls Rechnung zu tragen.
An den Empfängerkriterien, bei denen die medizinische Notwendigkeit, Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht der Transplantation die zentrale Rolle spielt, sehe ich nach bisherigem Stand keinen dringlichen Änderungsbedarf.
Freundliche Grüße
Katja Kipping