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Frage von Hans-Günther F. •

Frage an Katja Kipping von Hans-Günther F. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kipping,

ich weiß nicht ob ich als Parteigenosse Du sagen darf, deshalb zunächst mal Sie.
Seit 2009 bin ich Stadtverordneter und mache in meiner Kommune Arbeits-und Sozialpolitik und Jugendpolitik. Bei Letzterem habe ich mir mal Gedanken über das Kindergeld gemacht. Ich halte es für eine Unverschämtheit, dass einer alleinerziehenden Mutter das Kindergeld zu 100% von den ALG II-Leistungen angerechnet wird. Da das Kind ja nun für nichts etwas kann, leidet es dennoch am meisten darunter. Da aber ein gesetzlicher Anspruch besteht, könnte man das Kindergeld für alle Kinder zu 50% auszahlen und die anderen 50% bis zum 18 Lebensjahr ansparen, den das Kind am 18. Lebensjahr in einem ausgezahlt bekommt. Damit wäre doch ein guter Start ins Leben gegeben (Wohnungseinrichtung, Führerschein, evtl Auto), egal in welche wirtschaftlichen Verhältnisse das Kind aufgewachsen ist. Es ist jetzt nur so ein roher Grundgedanke, der auch Blödsinn sein kann. Aber wie denken Sie darüber?

Mit freundlichen Grüßen
H-G F.

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber H.-G. F.,

Danke für Deine Nachricht, und selbstverständlich duzen wir uns unter GenossInnen. Dass die Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen wie das ALG II Familien mit wenig Geld und Kinder aus armen Verhältnissen benachteiligt, sehe ich auch so. Ich trete deshalb für die Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung auf 329 € sowie für eine eigenständige Kindergrundsicherung ein.

Mittlerweile ist diese Debatte ein ganzes Stück vorangekommen. Es gibt erste Zeichen, dass sich auch SozialdemokratInnen in der Frage einer Kindergrundsicherung bewegen, die Grünen haben diese Forderung mittlerweile beschlossen.

Die Idee eines Ansparens des Kindergelds lehne ich ab. Das Kindergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes. Es ist somit keine Zusatzleistung, die man beliebig zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen kann. Aus meiner Sicht wäre das weder im Sinne von Eltern und Kindern, noch wäre dies verfassungskonform.

Herzliche Grüße

Katja