Frage an Katja Kipping von Hanna F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich arbeite seit 6 Jahren ehrenamtlich (als Frau) im Asylbewerberheim. Es kam schon mehrfach vor, dass mich Jungs (7-11Jahre) nicht respektierten, weil ich eine Frau bin. Sie hören nur auf männliche Mitarbeiter und schauen uns Frauen oftmals nicht an, wenn wir mit ihnen reden. Ich gehe davon aus, dass ihre Eltern ihnen dies vermittelten. Was sagen Sie zu diesen Eltern? Hat jemand das Recht auf Asyl in Deutschland, wenn er die Grundrechte dieses Landes nicht anerkennt?
Liebe Frau F.,
Danke für Ihre Frage und zunächst: Schön, dass Sie sich ehrenamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten engagieren.
Auf Ihre Frage ein ganz klares „ja“. Aus gutem Grund. Im Grundgesetz steht in Artikel 1 Abs. 3: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Aus gutem Grund bindet das Grundgesetz staatliches Handeln an die Grundrechte und knüpft den Genuss dieser verbrieften Rechte nicht an das eigene Verhalten oder das der eigenen Kinder. Ich würde schließlich auch nicht akzeptieren, dass mir ein beliebiges Grundrecht, z.B. die Versammlungsfreiheit wegen des respektlosen Verhaltens meiner Tochter oder der vermuteten Grundlage dieses Verhaltens in meiner Erziehung abgesprochen werden würde.
Inakzeptables Verhalten ob bei Kindern oder Erwachsenen lässt sich nur in der Auseinandersetzung verändern.
Freundliche Grüße
Katja Kipping