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Frage von Torsten L. •

Frage an Katja Kipping von Torsten L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Kipping,

Bei meiner Frage geht es um den Mindestlohn. Vor kurzen musste ich mich Beruflich neu ausrichten, da mein alter Arbeitgeber immer mehr Verwaltungstätigkeit zurück in die Alten Bundesländer verlegt. Bei der Suche nach einer neuen Anstellung musste ich die Erfahrung machen, dass mir oft nur noch der Mindestlohn angeboten wird (Buchhalter / über 15 Jahre Berufserfahrung / mit ständiger Weiterbildung). Diese Erfahrungen haben schon Länder, wie z.B. Frankreich gemacht, das man den Mittelstand mit dem Mindestlohn ausbluten lässt. Auf dem letzten Parteitag der Linken(habe ich auf Phönix verfolgt) habe ich davon nix gehört. Vertreten Sie bzw. die Linken die Auffassung, dass man - Ungelernte – Berufseinsteiger – und Menschen die eine bzw. mehrere Aus- und Weiterbildungen haben auf eine Stufe hinsichtlich des Lohnes stellen sollte? Finden Sie nicht auch, dass der Mindestlohn nur noch größere Ungerechtigkeiten auslöst.
Mittlerweile habe ich einen neuen Arbeitgeber mit der Landeskirche gefunden, mit einer guten Dienstvergütung. Bei Unternehmen in der Wirtschaft werde ich mich nicht mehr bewerben.

Mit freundlichen Grüßen

T. L.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter T. L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

DIE LINKE begrüßt die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, die längst überfällig war. Ein Mindestlohn ist notwendig, um im Lohngefüge eine Grenze nach unten zu setzen. Wir kritisieren allerdings, dass der Mindestlohn bereits bei seiner Einführung und auch aktuell zu niedrig war und ist. Um Armut, insbesondere im Alter, zu verhindern, muss er bei mindestens 12 Euro pro Stunde liegen.

Dass Arbeitgeber ungeachtet der Qualifikation und Berufserfahrung "nur" zu Mindestlohnbedingungen einstellen, bewerten wir dagegen kritisch. Dies ist aus unserer Sicht aber kein Argument gegen den Mindestlohn, sondern macht weitere Maßnahmen notwendig. So setzen wir uns dafür ein, dass die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert wird und dass vor allen Dingen das gesamte Tarifgitter für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dann gelten die Tarifverträge zwingend für die Betriebe in ihrem Geltungsbereich und die Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung einzugruppieren.

Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass es in mehr Betrieben Betriebsräte gibt. Denn so gibt es zum einem häufiger eine Tarifbindung und zum zweiten eine Kontrollinstanz bei der Eingruppierung. Zur Erleichterung von Betriebsratswahlen wollen wir das Wahlverfahren weiter erleichtern und InitiatorInnen besser schützen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position näherbringen.

Freundliche Grüße

Katja Kipping