Frage an Katja Kipping von Kai S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kipping,
Sie und Ihre Partei treten für die Rechte von Asylbewerbern ein. Offene Grenzen für alle.
Gilt das Gebot auch für Menschen, die den Wohlfahrtsstaat gezielt ausnutzen und deswegen in solche Staaten immigrieren?
Mit besten Grüßen
K. S.
Sehr geehrter anonymer Schreiber,
vielen Dank für Ihre Frage. Eine Vorbemerkung sei gestattet: Es ist ein hartnäckiger Mythos, dass Menschen nach Deutschland migrieren, um hier von ein paar Euro Hartz-IV oder Essenspakete und Fertigmahlzeiten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben werden, zu „genießen“.
Wer sich ein wenig mit Flucht und Migration beschäftigt, weiß aber, dass die Gründe und die damit verbundenen Ziele in der Regel andere sind. Fakt ist auch, dass MigrantInnen deutlich mehr in die deutschen Sozialkassen einzahlen, als sie daraus erhalten.
Nun aber zu Ihrer Frage. Die Antwort ergibt sich logisch aus der Art und Weise des Funktionierens eines sozialen Rechtsstaats.
In Deutschland werden Sozialleistungen üblicherweise beantragt, die zuständige Behörde prüft dann anschließend, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, bevor sie Leistungen erbringt. Also konkret: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die jeweilige Sozialleistung, z.B. Baukindergeld, Bafög, Hinterbliebenenrente etc. p.p., vor. Ausnutzen würde also konkret heißen, eine Anspruchsvoraussetzung vorzutäuschen, die nicht gegeben ist. Kindergeld beantragen, wo keine Kinder sind, Bafög ohne Studium etc. Solche Leistungserschleichung wird mit Geldbuße geahndet oder bei Vorsatz strafrechtlich verfolgt.
Da solche Delikte logischer Weise erst nach Einreise in die Bundesrepublik begangen werden können, muss Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eben auch von den zuständigen Behörden im Land vorgenommen werden. Dies mit aufenthaltsrechtlichen Fragen zu vermischen, ergibt keinen Sinn.
Freundliche Grüße
Katja Kipping