Frage an Katja Kipping von Martina G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ich habe folgende Frage : Ich und viele meiner Kollegen haben 2003 eine Direktversicherung zur Alterssicherung (Gehaltsumwandlung) abgeschlossen . Uns wurde diese Versicherung steuerfrei angeboten. Nur unter diesem Aspekt haben wir dem Abschluss zugestimmt. Über die Zahlung von Sozialbeiträgen nach Auszahlung im Rentenalter wurden wir informiert.
Jetzt bin ich seit 2016 Rentnerin und habe mir diese Versicherung als Kapitalabfindung auszahlen lassen. ( Man weiß ja nicht , wie lange man lebt).
Leider wurde 2011 von der damaligen Bundesregierung die Besteuerung dieser Direktversicherungen beschlossen. Unter dieser Bedingung hätten wir diese Versicherung niemals abgeschlossen. Bei der Steuererklärung musste ich für die Auszahlung Steuern in Höhe von 4,000,00 EUR zahlen. Wieso werden Altverträge nachträglich in die Besteuerung einbezogen. Ich bitte um eine entsprechende Erklärung.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Mail und das in mich gesetzte Vertrauen. Es tut mir sehr leid, Ihnen hier keine wirklich befriedigende Antwort geben zu können.
Unter bestimmten Umständen kann es bei der Direktversicherung zu einer nachträglichen Besteuerung kommen - normalerweise aber nur, wenn vorher irgendeine Form von Steuervergünstigung vorlag. Allerdings hängt das von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab, unter anderem der Laufzeit des Vertrags, verschiedenen Stichtagen und Fristen und vielem anderen.
Darum würde ich Ihnen vorschlagen, dass Sie sich, eventuell zusammen mit anderen Betroffenen, an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater zu wenden, um die Besteuerung prüfen zu lassen: Die Fachleute können Ihnen dann sagen, aufgrund welcher Bestimmungen die Besteuerung zustande kommt.
Sie verstehen sicherlich, dass wir hier auf der politischen Ebene arbeiten und keine einzelfallbezogene Beratung in Steuersachen geben können und dürfen.
Beste Grüße
Katja Kipping