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Frage von Hansjörg N. •

Frage an Katja Kipping von Hansjörg N.

Sehr geehrte Frau Kipping,

ich bitte Sie um kurze Beantwortung folgender Fragen aus Ihrer Sicht, welche sich mir aus dem nicht schlüssigen Verhalten der Bundesregierung ergeben:
- Warum geht die Bundesregierung nicht auf das Angebot Russlands ein, die Umstände des jüngsten Chemiegas-Zwischenfalls über die UNESCO prüfen zu lassen?
- Wieso wird ohne die Vorlage von offensichtlichen Beweisen einseitig der syrischen Regierung die Schuld zugewiesen?
- Warum wird in der Bewertung der Angelegenheit offensichtlich nicht der Rechtsgrundsatz "Cui bono?" hinzugezogen, der ja häufig zum "?Cui prodest scelus, is fecit? führt?
- Welche Schlussfolgerungen sollte die BRD daraus für die im Syrienkrieg eingesetzten deutschen Streitkräfte ziehen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Nestler

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Herr Nestler,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich muss Sie leider enttäuschen - warum die Bundesregierung etwas tut oder unterlässt, kann ich Ihnen nicht sagen. Das müssen Sie die Abgeordneten der Regierungsfraktionen selbst fragen.

Aus meiner Sicht muss es so schnell wie möglich eine unabhängige Untersuchung durch die Organisation of the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW) geben. Dass die russische Regierung angekündigt hat, eine solche Untersuchung zu unterstützen, nachdem es den ersten Resolutionsentwurf abgelehnt hatte, ist sehr erfreulich.

Vor einer solchen Untersuchung gibt es zwar eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das syrische Militär chemische Kampfstoffe eingesetzt hat. Schließlich hat die syrische Regierung in der Vergangenheit chemische Waffen einsetzen und an dem betreffenden Tag unbestrittener Maßen Luftangriffe durchführen lassen. So lange es aber keine unabhängige Untersuchung gegeben hat, sind auch dies eben nur Vermutungen.

Beide lateinischen Redewendungen „Cui bono” — „Wem nutzt es?” bzw. „Cui prodest scelus, is fecit!” — „Wem das Verbrechen nützt, der hat es getan!” sind bildungsbürgerliche Sinnsprüche, aber keine Rechtsgrundsätze. Das sollte auch so bleiben. Der Vorteil aus einem Verbrechen, sagt nichts über die Täterschaft aus. Die Erben von Verbrechensopfern werden es Ihnen danken.

Zumal bei dem genannten Kriegsverbrechen nur klar ist, wer geschädigt wurde — die Ermordeten, ihre Familien und Freunde. Wem dieses Verbrechen genutzt haben sollte ... Darüber sollen sich andere streiten.
Mich interessieren Fakten und Beweise bzw. da mihi factum, dabo tibi ius — gib mir die Tatsachen, ich gebe dir das Recht.

Freundliche Grüße
Katja Kipping