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Frage von Barbara D. •

Frage an Katja Kipping von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

Ich frage mich auch wie andere Betroffene,die seid 2001 in voller Erwerbsminderungsrente sind. Warum gelten die Änderungen ab 1.Juli 20017 nicht für uns? Sind wir Bürger 2.Klasse?In den 15 Jahren betrug die Erhöhung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ca 100 Euro.Wann gelten die neuen Gesetze für uns?Bitte um Antwort, aber nicht wieder wie vor 2 Jahren (ich müßte Verständnis haben, daß wir Erwerbsminderungsrentner vom Jahr 2001 auch im Jahr 2018 die Vergünstigungen bekommen.) Gelten die Gesetze der Regierung nicht mehr für Alle Menschen die in Deutschland geboren und gearbeitet haben? Könnten Sie diese Frage nicht einmal der Regierung fragen,wir wären Ihnen sehr Dankbar dafür und sind ganz gespannt auf die Antwort der regierenden Politiker. Wann bekomme ich wie andere Erwerbsgeminderte vom Jahr 2001 die gleichen Rechte wie Die Begünstigten der neuen Reform ?

Vielen Dank im vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Frau Demski,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Bundesregierung plant für zukünftige Erwerbsminderungsrentner*innen schrittweise die Zurechnungszeit um weitere drei Jahre auf 65 anzuheben. Sie haben aber völlig Recht mit Ihrer Kritik daran, dass wie schon im Jahr 2014, auch dieses Mal nur die zukünftigen, neu zugehenden Erwerbminderungsrentner*innen profitieren und die 1,7 Millionen Rentner*innen, die bereits heute diese Rente beziehen (Bestandsrentner*innen) wieder leer ausgehen werden.

DIE LINKE im Bundestag kritisiert dies seit Beginn dieser Legislaturperiode und wir haben das auch in Gesetzesentwürfen (Drucksache 18/9) und Anträgen mehrmals zum Ausdruck gebracht. Wir fordern, zusätzlich zur Verlängerung der Zurechnungszeit die Abschaffung der systemwidrigen Abschläge auch für die Bestandsrentner*innen, stoßen aber bei Union und SPD auf taube Ohren. Die Abschläge liegen bei heute schon bei durchschnittlich 80 Euro brutto.

Eine Verlängerung der Zurechnungszeit würde bei durchschnittlichen EM-Rentner*innen darüber hinaus knapp 70 Euro brutto (ohne Abschläge) zusätzlich bringen. Insgesamt würde sich eine durchschnittliche Erwerbsminderungsrente um 150 Euro (brutto) erhöhen.
Durch das Rentenpaket ist zumindest der durchschnittliche Zahlbetrag von EM-Renten im Zugang von 628 auf 672 Euro gestiegen. Sie liegen damit aber immer noch 94 Euro unterhalb der Grundsicherungsschwelle von 766 Euro. Erwerbsminderungsrenten sind also nicht armutsfest.
Das fordert nicht nur DIE LINKE im Bundestag, das fordern auch die Sozialverbände und die Gewerkschaften. Krankheit ist keine freiwillige Entscheidung und sollte keinesfalls mit Abschlägen bestraft werden. Damit wären viele Erwerbsminderungsrentner*innen nicht mehr auf Grundsicherung angewiesen. Dafür verweigern aber Union und SPD das Geld!

Wie Sie wissen, tritt DIE LINKE im Bundestag auch für eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent ein, von der ebenfalls alle Erwerbsminderungsrentner*innen positiv betroffen wären. Zudem fordert DIE LINKE, dass niemand im Alter von weniger als 1050 Euro netto leben muss. Dafür wollen wir eine durch die Rentenversicherungsträger auszuzahlende einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente im Alter einführen.

Es tut mir leid, dass wir als Opposition im Moment keine günstigere Antwort geben können. DIE LINKE wird aber auch weiterhin alles tun, dass die Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente endlich auch für die Bestandsrentner*innen spürbar verbessert werden. Wir werden das auch in der kommenden parlamentarischen Auseinandersetzung deutlich zum Ausdruck bringen. Das ist unser Ziel und dafür werden wir auch in der kommenden Bundestagswahl eintreten!

Freundliche Grüße
Katja Kipping