Frage an Katja Kipping von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kipping,
aufgrund eines Bericht des NDR ( 20.7 ) über einen geplatzten Prozess in Kiel nach 7 Jahren (Grund war Desinteresse der Richter ) habe ich einige Fragen an Sie:
Wie geht der Bundestag bzw. Legislative damit um. wenn die Regierung Desinteresse ( z.B. blättern in Unterlagen. Versenden von Handynachrichten oder auch Gespräche während Debatten), bei berechtigten Bedenken über Gesetzgebungsdebatten im Parlament zeigt?
Hinsichtlich vieler früherer Entscheidungen wie z.B. die Riester Rente die trotz vieler berechtigter Bedenken weiterhin aufrecht gehalten wird, ist für mich das Verhalten der Regierungsmitglieder während Parlamentsdebatten empörend.
Für die Beantwortung bedanke ich mich
Mit freundlichen Grüßen
J.Vanselow
Lieber Herr Vanselow,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. In einem Gerichtsprozess darf so etwas wie in Kiel nicht passieren. Bei einem Strafprozess steht einerseits für die Beschuldigten viel auf dem Spiel. Und für Geschädigte und ZeugInnen ist es gänzlich inakzeptabel, wenn sie wie in diesem Fall zu dutzenden Terminen erscheinen müssen und dann der Prozess platzt und nicht über Schuld oder Unschuld der Angeklagten entschieden werden kann.
Im Bundestag freue ich mich zwar auch über lebhafte Debatten, wobei mir ein Zwischenruf lieber ist als leises Aktengeraschel von der Regierungsbank.
Die Konsequenzen sind aber andere. Anders als vor Gericht kennen die Regierungsfraktionen die Kritik an Gesetzentwürfen über die Arbeit in den Ausschüssen und über die Anträge. Sie hören sie in der Regel nicht zum ersten Mal. Deswegen kann die Unaufmerksamkeit durch paralleles Aktenstudium nicht als Entschuldigung für Gesetze wie Hartz-IV oder die Riester-Rente gelten gelassen werden.
Kurz gesagt: Gegen Unaufmerksamkeit ist wie im sonstigen Leben kein Kraut gewachsen. Nur gegen Störungen gibt es das Mittel des Ordnungsrufs als schärfstes Mittel.
Herzliche Grüße
Katja Kipping