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Frage von Reinhard J. •

Frage an Katja Kipping von Reinhard J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

das Deutsche Rentensystem ist sozial ungerecht, meine ich, da den Beamten im Land ca. 71% des letzten Einkommens als Pension gewährt werden. Und das ohne nur einen Cent dafür selbst zu leisten. Auch die Alimentation der Krankenversicherung für alle Beamten im Pensionsalter von 70% der monatlichen Kosten , erscheint nicht gerade sozial gerecht. Unabhängig von Gesetzen und Verfassungsrechtlichen Regelungen, interessiert mich, ob Sie als Politikerin diese ungleiche Behandlung von Arbeitnehmern und Beamten gerecht finden ? Falls das so sein sollte, was gedenken Sie im Sinne von mehr sozialer Gerechtigkeit, zu unternehmen ?

Mit freundlichen Gruß

R.John

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Sehr geehrter Herr John,

zunächst einmal handelt es sich bei der Beamtenversorgung einerseits und gesetzliche Rentenversicherung andererseits um zwei völlig unterschiedliche Alterssicherungssysteme. Während die amtsangemessene Versorgung nach dem Alimentationsprinzip in der Beamtenversorgung grundlegend ist, spielt die Beitrags- und Einkommensorientierung nach dem Äquivalenzprinzip bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine beherrschende Rolle. Entsprechend verhält es sich mit der jeweiligen Berechnungsweise: Die Pensionen der Beamtinnen und Beamten werden in Prozent des Bruttoendgehalts der letzten zwei Jahre berechnet. Die Höhe ist also abhängig von den Faktoren Geld (Höhe des letzten Gehalts) und Zeit (Anzahl der Dienstjahre). Die Höhe der gesetzlichen Rente dagegen von dem während der Lebensarbeitszeit erzielten Bruttogehalt, für die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden. Außerdem ist in der Bruttopensionen quasi schon eine Betriebsrente enthalten, da die Beamtenversorgung bifunktional ausgestaltet ist.

Um also beide Systeme miteinander vergleichen zu können, müsste die Beamtenpension der Alterssicherungsleistungen aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente gegenübergestellt werden.

Ich bin aber der Auffassung, dass die Alterssicherung nach Standes- und Statusgruppen ein Relikt aus vordemokratischen Zeiten ist. Wir fordern deshalb: Wer künftig erstmalig eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, wird nicht in den ggf. für die jeweilige Berufsgruppe bestehenden Altersvorsorgesystemen, sondern in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Das betrifft dann nicht nur Beamtinnen und Beamte, sondern auch Abgeordnete, Ministerinnen und Minister, Freiberuflerinnen und Freiberufler und andere Selbständige, die bisher nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das stärkt nicht nur die Schutzfunktion und die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ist auch ein Gebot der Gleichbehandlung und des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft.

Freundliche Grüße
Katja Kipping