Frage an Katja Kipping von Wolfgang T.
Sehr geehrte Frau Kipping,
leider spiegelt das Abstimmungsverhalten zum Bundeswehreinsatz in Syrien nicht den Willen einer großen Mehrheit aus der Bevölkerung wieder, ich habe zumindest noch keinen getroffen, der diesen Einsatz befürwortet. Da hier offensichtlich Völkerrecht und Grundgesetz ausgehebelt wurde, müssten ja nun rechtliche Schritte erfolgen, oder durch welche Hintertür konnte der Einsatz doch noch legitimiert werden?
Lieber Herr Thoß,
ob das Grundgesetz ausgehebelt wurde, wird ggf. Karlsruhe entscheiden müssen. Die rechtliche Begründung für den Einsatz ist jedenfalls wenig überzeugend. Die Bundesregierung stützt sich auf Art. 24 Abs. 2 GG, der Bundeswehreinsätze im Rahmen von sogenannten Systemen kollektiver Sicherheit erlaubt. Erstmals in der Geschichte wird die EU als ein solches Bündnis gewertet. Frankreich sei vom IS aus Syrien heraus angegriffen worden, weshalb Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags greife, behauptet die Bundesregierung.
Jenseits der juristischen Dimension, halte ich es auch politisch für sehr fragwürdig, dass sich fundamentalistische und islamistische Gruppierungen, die sich ja gerade aus Menschen rekrutieren, die in Europa aufgewachsen sind, mit Bomben in Syrien bekämpfen lassen.
Freundliche Grüße
Katja Kipping