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Frage von Jörg P. •

Frage an Katja Kipping von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wenn Wähler sich an Abgeordnete - auch der Linken - wenden, bekommen sie selten eine Antwort. Neuerdings, bekommt man von Abgeordneten - auch aus den Landtagen- eine Antwort, dass man für die Bürger nicht zuständig sein, weil man andere höhere Aufgaben beackert und man solle sich an einen anderen Abgeordneten wenden, die aber oft auch nicht antworten.

Frage 1 ) Was würden Sie tun, wenn Ihnen ein Abgeordneter der Linken nicht fachgerecht oder zeitnah antwortet ?

Frage 2 ! Was halten Sie von der Idee aus den Niederladen ( dort Gesetz ) - dass der Bürger einen Anspruch auf eine generelle Antwort eines Amtes hat und wenn diese ihm nicht zeitgerecht zugestellt wird, ein Bußgeld für das Amt fällig ist ?!

Frage 3 Könnten Sie sich soetwas auch für säumige Kollegen der Linken vorstellen, die ihre Wähler hängen lassen ?

Danke für Ihre Antwort

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Herr Pohland,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann nur für mein eigenes Büro sprechen. Wie wahrscheinlich die meisten Abgeordneten erhalten wir jeden Tag sehr viele Zuschriften auf unterschiedlichsten Kanälen - per Twitter, Facebook, Mail, per Brief oder über Plattformen wie Abgeordnetenwatch.

Teilweise wird das Aufkommen durch gezielte Medienkampagnen entweder der Boulevardpresse oder durch Mitmachaktionen von Lobbyverbänden sogar noch vervielfacht. Dies ist in der Tat eine Herausforderung.
Meine Mitarbeiter und ich lesen alles, aber auch wir haben nicht auf jedes Problem eine Antwort. Es gibt Fragen, für die wir selbst keine Experten sind und es gibt Themen, wo eine Antwort mehr schadet als nutzt. So gibt es zum Teil komplizierte Rechtsfragen, die sich nicht auf der Ebene der Gesetzgebung, sondern auf der Ebene der Rechtsanwendung befinden. Dabei kann ein Rechtsanwalt oder eine Fachberatungsstelle besser helfen als wir. Wo wir dies können, versuchen wir auch einen Kontakt zu vermitteln.

Eine Strafe, wie Sie es vorschlagen, sehe ich ehrlich gesagt skeptisch.

Zu Frage 1) Erstens dürfte ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein.
Zu Frage 2) Zudem sind Abgeordnete kein Amt und keine Behörde. Diese können auch in Deutschland in bestimmten Fällen auf dem Weg der Untätigkeitsklage dazu verpflichtet werden, tätig zu werden.
Zu Frage 3) Ein solches Gesetz wäre ein bürokratisches Monstrum. Wer sollte überprüfen, ob eine Antwort „fachgerecht“ und „zeitnah“ ist?
Zu Frage 4) Würde vorgeschrieben, dass jede Mail, Facebooknachricht und jeder Twitterbeitrag beantwortet würde, müsste die Größe jedes Abgeordnetenbüro vervielfacht werden.

Ich habe aber auch großes Verständnis, dass es frustrierend sein kann, wenn man keine Antwort erhält. Wenn dies der Fall ist, ist der kürzeste Weg in die Sprechstunde des Abgeordneten im jeweiligen Wahlkreis. Gut ist es auch, wenn man sich vorher informiert, zu welchen Themen Abgeordnete arbeiten und wohin daher das Anliegen gut passt. In der Regel kann manche Frage dann auch schnell am Telefon geklärt werden.

Herzliche Grüße
Katja Kipping