Frage an Katja Kipping von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kipping,
entscheiden oft Lobbyisten darüber, ob Abgeordnete das Grundgesetz beachten?
Aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz:
Niemand darf wegen seiner Heimat benachteiligt werden.
Dazu:
Lübecker Nachrichten vom 18.11.14, Seite 1:
"Netzausbau: Billiger Strom nur im Süden"
Daraus: Kunden im Norden sind die Verlierer der Preisrunde. Der Grund sind vor allem die im Norden steigenden Netzentgelte, weil hier besonders stark in den Ausbau der Netze investiert wurde. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein fordert, dass die Netzentgelte bundesweit einheitlich sind:
"Denn hier im Norden bauen wir die Stromnetze ja vor allem deshalb aus,
um die Energie in den Süden transportieren zu können".
Trifft es zu, dass die Benachteilgung besonders in Ostdeutschland ein Problem ist?
Können sich die benachteiligten Stromkunden wehren, indem sie die Stromrechnung nur zum Teil bezahlen?
Meine Informationen: Es kommt dann nicht zur Stromabschaltung
sondern zu einem Prozess vor einem ordentlichen Gericht. Da die Benachteilgung sich aus einer Rechtsverordnung ergibt, hat das Gericht
zu prüfen, ob diese Verordnung mit höherrangigem Recht - also auch mit
dem Grundgesetz! - vereinbar ist.
Wird Die Linke mit einem Rechtsanwalt diese Gegenwehr unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
Sie haben hier den Nagel auf den Kopf getroffen. Die unterschiedlich hohe Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Netzentgelten besteht aufgrund bundesrechtlicher Regelungen. Die können aber geändert werden. Aus diesem Grund hat die LINKE einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der bundesweit einheitliche Netzentgelte einfordert. Sie finden ihn unter:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/030/1803050.pdf
Die Debatte zur 1. Lesung des Antrags finden Sie hier:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18067.pdf
Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses finden Sie hier:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/037/1803749.pdf
Ich würde Ihnen in dieser Frage nicht raten, sich zu wehren, indem sie die Stromrechnung nur zum Teil bezahlen. Die Verteilung der Netzentgelte erfolgt aufgrund geltende Gesetze, ist also nicht willkürlich. Sie würden sich nur unnötigen Ärger einhandeln. Wichtiger sind politische Initiativen, um die diesbezüglichen gesetzlichen Regeln zu ändern, wie übrigens nicht nur wir sie auf den Weg gebracht haben. Auch im Bundesrat gab es entsprechenden Initiativen, u.a. vom Land Brandenburg. Sie alle haben bislang noch nicht zum Erfolg geführt, aber wir bleiben dran.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping