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Frage von Georg Z. •

Frage an Katja Kipping von Georg Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kipping,

ich ersuche um baldige Mitteilung, ob Sie gegen das am 11. Juli 2014 vom Bundespräsidenten ausgefertigte dreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes klagen und dieses durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen werden.
Die Sprecherin des Bundespräsidenten selbst teilte dazu mit:

"Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung gehindert hätten."
Wie Sie wissen, haben viele Bürger und anerkannte Staatsrechtler wie Herr Prof. von Arnim weiter sehr große verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz.

Ich verweise hierzu auf
1.) die öffentliche Petition "Keine Diätenerhöhung für Abgeordnete" www.openpetition.de oder
2.) die Stellungnahme von Herrn Prof. von Arnim zur verfassungswidrigen Diätenerhöhung für Abgeordnete www.stern.de
Herr Prof. von Arnim stellt hierzu u. a. fest:

"Ich habe … keinen Zweifel (an der Verfassungswidrigkeit des Diätengesetzes), ebenso wie auch die ganz große Mehrheit der anderen staatsrechtlichen Autoren. Wir können uns dabei auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts stützen …

Die geplante Abgeordnetenrente ist ein großes Privileg, das sich die Volksvertreter in eigener Sache bewilligen. Für ein einziges Jahr im Parlament erwerben die Abgeordneten einen monatlichen Versorgungsanspruch von 227 Euro. Das ist achtmal so viel wie ein normaler Arbeitnehmer für ein Arbeitsjahr erwirbt. Der bekommt nämlich für ein ganzes Arbeitsjahr eine monatliche Rente von 28 Euro. Unabhängig davon gibt es im Gesetzentwurf eine größere Zahl von Regelungen, die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar und deswegen verfassungswidrig sind."

Werden Sie auf rasche einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts dringen?

Freiwillige Spenden, wie von Ihnen vorgeschlagen, schaffen hier keine Lösung. Andere politische Fragen lassen Sie auch stets vom Bundesverfassungsgericht prüfen!

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Katja Kipping
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Zenker,

Sie können sich sicher vorstellen, dass wir nicht nur gegen die Diätenerhöhungen im Bundestag gestimmt, sondern auch rechtliche Möglichkeiten im Hinblick auf eine Klage geprüft haben. An welche Bedingungen aber so eine Klage geknüpft ist, dass hat Ihnen - sowie weiteren Fragenden - schon der Vorsitzende meiner Fraktion, Dr. Gregor Gysi, in seinen entsprechenden Antworten beschrieben (mindestens 25% der MdB müssen klagen; es muss dargestellt werden, dass man in seinen Rechten verletzt ist etc.). Nach umfassender Diskussion hat sich meine Fraktion insofern entschieden, die Erhöhungen zu spenden, so wie wir es auch schon in der Vergangenheit getan haben. Aktuell erhalten die 15 SOS-Kinderdörfer in Deutschland den Erhöhungsbetrag aus der letzten Anhebung der Abgeordnetenentschädigung. Bedingung dafür war und ist übrigens, dass die Kinder vor Ort entscheiden können, was mit dem Geld finanziert wird. So kann dann die Diätenerhöhung doch noch ein Stück weit Demokratie befördern.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kipping