Frage an Katja Kipping von Steven E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kipping,
am 28.11. wurde der alte Gesetzentwurf zum Mindestlohn u.a. von Ihnen neu in den Bundestag eingebracht (Drucksache 18/6).
Beantragt war die Überweisung in den Hauptausschuß - was auch vom Bundestag beschlossen wurde. Das Protokoll ist wie üblich auf der Seite des Bundestages einsehbar.
Gestern stand nun im Rotkehlchen u.a. ein Beitrag zum rechtlich unverbindlichen "Koalitionsvertrag" und was die SPD alles nicht "geliefert" habe. Unter anderem wurde moniert, daß die SPD den Mindestlohn nicht durchgesetzt habe.
Zunächst benötigt jedes Vorhaben eine Mehrheit und Programme sind keine Versprechungen sondern die Maximalforderung, die sich auf gemeinsame Nenner reduziert.
Und abgerechnet wird grundsätzlich zum Schluß.
Insofern empfinde ich die Präsentation der Linken zum "Koalitionsvertrag" als sehr schlechten Stil.
Ihre Bilanz von umgesetzten Programmpunkten ist ja auch überschaubar - in dieser Legislaturperiode sowieso.
Aber das Ganze braucht ja wohl eine Frage:
Warum kann die LINKE nicht den Ausgang des eigenen (plagiierten)Gesetzentwurfes abwarten, dem ja wohl die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN kaum widerstehen werden können sollten?
Warum wird derart ausgekachelt?
Bitte keine Phrasen - dann lieber gar keine Antwort.
Sehr geehrter Herr Eulitz,
Anträge bzw. Gesetzentwürfe an den Deutschen Bundestag unterliegen bei einem Wahlperiodenwechsel, wie im letzten Jahr geschehen, der Diskontinuität. Das heißt, diejenigen Vorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind, verfallen am Ende dieser Periode. Strebt man z.B. Vorhaben, wie den Mindestlohn, weiterhin an, so muss eine neue parlamentarische Initiative auf den Weg gebracht werden. Genau das haben wir mit unserem Mindestlohn-Gesetzesantrag im Oktober 2013 getan. Noch vor der Regierungsbildung hätten wir zusammen mit SPD und den GRÜNEN eine gute Chance gehabt, schnell und direkt zentrale Wahlversprechen aller 3 Parteien im Bundestag umzusetzen. Neben der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2014 in Höhe von mindestens 10 Euro hätten wir uns auch noch gemeinsame Initiativen zur Abschaffung des Betreuungsgeldes, verstärkte Investitionen in den Ausbau hochwertiger Kinderbetreuung, die vollständige rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe, das Verbot der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen oder auch die Abschaffung der Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente vorstellen können. Für alle diese Forderungen gab es eine rechnerische Mehrheit im Bundestag und ein günstiges Zeitfenster für die Umsetzung. Was aber daraus geworden ist - oder eben gerade nicht bzw. nur unzureichend - das haben Sie sicher verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kipping