Frage an Katja Kipping von Hans E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Kipping,
im Kandidaten-Check auf abgeordnetenwatch.de bin ich auf ihre Position zum Schutz von "Whistleblowern" gestoßen. Sie möchten einen Schutz für Menschen errichten, die aufgrund der Aufdeckung von Missständen die im allgemeinen Interesse liegen Repressionen zu befürchten haben. Nun frage ich mich, trotz grundsätzlicher Unterstützung dieses Vorhabens, wie solch ein Gesetz aussehen könnte. Ich bin kein Jurist, aber ich stelle es mir schwer vor das "allgemeine Interesse" in einem Gesetzestext näher zu definieren. Gibt es für dieses Vorhaben schon genauere Vorstellungen von Ihrer Seite?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Eckardt
Sehr geehrter Herr Eckardt,
vielen Dank für Ihre Frage. Zum Thema Whistleblowing hat meine Fraktion unter Federführung unserer Rechtspolitiker_innen schon 2011 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der einen gewissen Rahmen für eine gesetzliche Lösung vorgibt. Sie finden diesen anhängend. Andere Länder sind bei diesem Thema auch schon deutlich weiter in der Debatte als wir - dahin sollte auch einmal geschaut werden. So gibt es z.B. in Großbritannien oder den USA einen gewissen rechtlichen Rahmen, der Whisteblower vor persönlichen Nachteilen schützt, zum Teil sogar finanzielle Anreize für Whistleblowing setzt. In Deutschland stehen wir da erst ganz am Anfang der Debatte. Unsere Vorstellungen gehen in Richtung einer gesetzlichen Regelung, die einen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung ebenso beinhaltet wie einen medienrechtlichen Schutz. Whisteblowern muss es möglich sein, ihre Quellen geheim zu halten. Für etwaige Repressalien benötigen sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Und nicht-staatliche Organisationen, die Whistleblower unterstützen, z.B. durch Hilfe, Beratung und Infrastruktur, benötigen eine verlässliche finanzielle Förderung.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping