Frage an Katja Kipping von Paul S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Kipping,
können Sie mir erklären warum Sie, und fast ihre ganze Fraktion, sich bei der Abstimmung zur Abgeornetenbestechung enthalten haben, obwohl es doch, wenn ich das richtig mitgekriegt habe, die Linksfraktion war, die sich immer für diese Abstimmung und schärfere Regeln eingesezt hat?
Sehr geehrter Herr Schroeder,
gerade weil wir FÜR schärfere und wirksame Regelungen - ohne Schlupflöcher und Co. - zum Thema Abgeordnetenbestechung sind, hat sich meine Fraktion bei der von Ihnen benannten Abstimmung enthalten. Zudem hatten wir auch eigene, umfassendere Vorschläge dazu im Bundestag eingebracht.
Die Vorlage allerdings, die kürzlich im Bundestag zum Beschluss vorlag, war ein äußerst halbherziges Projekt - der konnte man guten Gewissens nicht zustimmen. Die Begründung dazu können Sie am besten der Persönlichen Erklärung einiger meiner Fraktionskolleg_innen entnehmen, die Sie sowohl im Internet unter www.linksfraktion.de finden, aber auch hier im Wortlaut:
"27. Juni 2013, TOP 20: Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
hier: Änderungsanträge Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Änderungsantrag der SPD
Wir haben uns bei der Abstimmung zu den vorliegenden Änderungsanträgen enthalten.
1.[...]
2. Die Änderungsanträge der SPD und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur gesetzlichen Regelung der Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung von Mitgliedern von Volksvertretungen (Abgeordnetenbestechung) sind nicht ausreichend um ihnen zuzustimmen. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits am 21. April 2010 einen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung vorgelegt (Drucksache 17/1412). Die Koalitionsfraktionen haben eine abschließende Behandlung der von allen Oppositionsparteien vorgelegten Gesetzesentwürfe im Plenum durch ständige Vertagung der Beratung im Rechtsausschuss verhindert. Obwohl wir das Anliegen die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung gesetzlich zu regeln teilen ist eine Zustimmung zu den konkret vorliegenden Gesetzentwürfen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN nicht möglich. Nachträgliche "Dankeschön-Spenden" werden danach nicht unter Strafe gestellt. Außerdem sind abstrakte Rechtsbegriffe wie "parlamentarische Gepflogenheiten" bzw. "Verwerflichkeit" nicht geeignet, um die gewünschte Transparenz bei der Abgrenzung von erlaubtem und unerlaubtem Verhalten herzustellen. Danach wäre es auch zukünftig möglich, dass Lobbyverbände im Rahmen von Werbeveranstaltungen Politiker/innen in großem Umfang bewirten, obwohl auch hier die Gefahr und der Anschein der Käuflichkeit erzeugt wird. Besser wären klare gesetzliche Regeln, z.B. durch die Einführung von Bagatellgrenzen.
3. Die Einbringung der vorliegenden drei Änderungsanträge stellt eine nahe an der Instrumentalisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages –hier § 82- vorliegende Handlung dar. Änderungsanträge, das besagt schon der Begriff, müssen sich auf die Änderung eines vorliegenden Gesetzentwurfes beziehen. Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken enthält keinen Sachzusammenhang mit den vorgelegten Änderungsanträgen. Das mit den Änderungsanträgen vorgeschlagene Verfahren nennt sich Omnibusverfahren. So sehr wir bei aller Kritik der konkreten Änderungsanträge (vgl. Punkte 1 und 2) das grundlegende Anliegen der Änderungsanträge teilen, halten wir das Verfahren für nicht seriös."
Übrigens habe ich kürzlich einen freiwilligen, umfassenden Verhaltenskodex für Abgeordnete unterzeichnet - Sie finden Ihn unter www.katja-kipping.de.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping