Frage an Katja Kipping von Kirsten M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kipping,
mich würde doch einmal interessieren, wie viel einnahmen dem staat durch Urlaubs-, Weihnachts- und Kindergeld zu gute kommen, die bei aufstockenden Alg2-Beziehern auf das Alg2 angerechnet werden.
Ich finde es schon mal eine Frechheit, dass das Kindergeld angerechnet wird (Vater staat belohnt uns, um uns gleichzeitig zu bestrafen... und wundert sich dann, wenn Deutschland immer weniger kinder bekommt). Fast ebenso frech finde ich es aber auch, dass Aufstockern (die ja oftmals gar nichts dafür können, weil es a. kaum vernünftig bezahlte Arbeitsplätze gibt oder b. nur auf 450 € Basis). Zudem, ist das Geld nicht zweckgebunden bzw ist es nicht für Aufwendungen, wie zB. Urlaub, zu verwenden, die nicht im Regelsatz enthalten sind?
Für ihre Antwort möchte ich mich im voraus bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Meier-Wetzel,
besten Dank für Ihre Anfrage. Die konkreten Summen sind mir allerdings unbekannt.
Die aktuelle Rechtslage ist die, dass alle Einkommen bei bedürftigkeitsgeprüften Leistungen angerechnet werden (bis auf bekannte Freibeträge), auch das zum Erwerbseinkommen dazugehörige Urlaubs- und Weihnachtsgeld. DIE LINKE hingegen möchte etwas anderes: zum einen lehnen wir die Anrechnung des Kindergelds bei Hartz IV ab. Wir wollen Hartz IV abschaffen und durch eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von 1050 Euro ersetzen. Weiterhin streiten wir auch für eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen in Höhe von 536 Euro - ausführlich können Sie das alles in unserem aktuellen Bundestagswahlprogramm nachlesen, z.B. unter http://www.die-linke.de/wahlen/wahlprogramm/ .
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping