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Frage von Markus H. •

Frage an Katja Kipping von Markus H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Kipping,
Anfang Februar hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (Drucksache 744/12 (Beschluss)) verabschiedet der vorsieht, dass künftig im Rahmen der für jeden Waffenbesitzer verpflichtenden Regelüberprüfung auf Zuverlässigkeit auch eine entsprechende Abfrage bei den Verfassungschutzbehörden eingeführt werden soll.
Meines Erachtens werden hier wieder einmal unbescholtene und als zuverlässig eingeschätzte Bürger einer zusätzlichen Überwachung unterzogen.
Können Sie mir mitteilen, wie viele legale Schusswaffen die mit Jagdschein oder WBK erworben wurden bei der NSU- Schlappe Verwendung fanden?
Des Weiteren bitte ich Sie um Ihre Stellung zu dem Gesetzesvorhaben und wie sie es bei der Abstimmung behandeln werden.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Haas,

der Bundestag hat keine Beschlussfassung zu dem von Ihnen benannten Gesetzentwurf herbeigeführt. Ich vermute, das ist nicht allein dem Ende der Wahlperiode geschuldet, sondern auch dem Umstand, dass z.B. der NSU-Untersuchungsausschuss seine Arbeit noch nicht beendet hat und die Gerichtsverfahren auch erst begonnen haben. Es fehlen insofern möglicherweise noch Erkenntnisse, die für eine umfassende Diskussion nötig sind und die natürlich die Gefährdungen durch Waffenschmuggel und illegalen Waffenbesitz nicht ausblenden.

Ich kann Ihnen allerdings zum Thema Waffenrecht die Beiträge meines Fraktionskollegen Frank Tempel - von Beruf Kriminalbeamter - empfehlen, der auch im Rahmen einer anderen parlamentarischen Initiative dazu im Bundestag gesprochen hat - http://www.linksfraktion.de/reden/grundlegende-aenderung-waffenrechts-sind-noetig/ - und sich schwerpunktmäßig mit dem Thema befasst.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping