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Frage von Matthias S. •

Frage an Katja Kipping von Matthias S. bezüglich Soziale Sicherung

Thema Bedingungsloses Grundeinkommen

Sehr geehrte Frau Kipping,

ist es nicht de facto schon jetzt so, dass man ein (fast) bedingungsloses Grundeinkommen hat? Jemand, der keinen Job hat/findet bekommt Hartz4, Wohnungsgeld, .... Krankenversicherung..., das summarisch für eine Person sicher um die 800 Euro liegen dürfte.
Und das auch im Alter, als "Rente" .

Mit freundlichen Grüßen

M. Schreiber

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schreiber,

ich bedanke mich für Ihre Frage.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch bekannt als Hartz IV, ist genau das Gegenteil eines Grundeinkommens. Aus diesem Grund hat sich am Tag der Beschlussfassung zu Hartz IV im Bundesrat auch das überparteiliche Netzwerk Grundeinkommen (www.grundeinkommen.de) gegründet.

Im einzelnen:

1. Hartz IV heißt Überprüfung der Einkommen und Vermögen der Antragstellenden in Form einer sozialadministrativen Bedürftigkeitsprüfung, mit allen Folgen der massenhaften Ausgrenzung der Menschen aus dem Leistungsbezug (50 % verdeckte Armut). Das Grundeinkommen kennt keine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung und damit auch keine grundrechtswidrige Ausgrenzung aus dem Leistungsbezug zur Existenz- und Teilhabesicherung.

2. Hartz IV heißt, dass die Einkommen und Vermögen aller Haushaltmitglieder überprüft werden und vor dem möglichen Bezug der Grundsicherungsleistung - bis auf Freibeträge - zur Existenzsicherung einzusetzen sind. Auch werden zur Überprüfung Sozialdetektive eingesetzt. Das Grundeinkommen ist individuell garantiert - unabhängig von der partnerschaftlichen (Zusammen-)Lebenssituation.

3. Hartz IV zwingt zur Erwerbsarbeit und anderen Gegenleistungen. Wird diesem Wohlverhaltenszwang nicht entsprochen, können die Transferleistungen bis auf null gekürzt werden. Das Grundeinkommen steht jedem Menschen zu, ohne Zwang zur Erwerbsarbeit und anderen Gegenleistungen.

4. Hartz IV heißt Armut und Ausgrenzung. Die durchschnittliche Leistungshöhe beträgt rund 680 Euro netto monatlich (Regelleistung plus durchschnittliche Kosten der Unterkunft und Heizung) für eine alleinstehende Person. Das Grundeinkommen dagegen soll die Existenz und Teilhabe der Menschen sichern, Armut abschaffen. Armutsrisikogrenzen, Berechnungen nach Warenkörben und andere Berechnungen ergeben eine Höhe eines Transfers zur Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe von derzeit mindestens 1.050 Euro netto monatlich. (Zur Ableitung dieser Höhe empfehle ich auch den Beitrag von Ronald Blaschke: Aktuelle Ansätze und Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen in Deutschland, in: Blaschke/ Otto / Schepers: Grundeinkommen. Von der Idee zur europäischen politischen Bewegung, Berlin 2012.)

Das Grundeinkommen ist Bestandteil eines verwirklichten Menschenrechts, Hartz IV ist dessen Verletzung!

Ein von mir präferiertes Konzept eines Grundeinkommens finden Sie auf der Website der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE (www.die-linke-grundeinkommen.de).

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kipping