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Frage von Sascha R. •

Frage an Katja Kipping von Sascha R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo ich habe einige fragen

1. wenn das sogenante beschndeidungsgesetz in kraft tritt, gibt es eigentlich auch dann für die opfer möglichkeiten für schmerzensgeld oder schadensersatz, wenn diese volljährig sind? Da ja heute schon viele darunter zu leiden haben und weltweit 10000 juden dagegn sind.

2. es gibt den gleichhatsgrundsatz, da ja nur an jungen genitalverstümmelungen dürchgefürt werden dürfen, neigen sie dann eher dazu zusagen wir legalisieren die weibliche form auch oder meinemn sie ob man dann doch lieber die genitalverstümmelung bei jungs und mädchen verbieten sollte. es gibt bereits forderungen zu weiblichen genitalverstümmelung, welche der männlichen enspricht dazu folgender link.

www.humanist-news.com/professor-fordert-legalisierung-von-genitalverstummelung-fur-madchen/

3 warum redet man eigentlich bei der männlichengenitalverstümmelung von beschmeidung ? da wird doch die komplettevorhaut amputiert. und damit gehen bis zu 20.000 nervenenden verloren.

4, wie stehen sie zur verantwortung imn deutschland minderheiten zu schützen, wie zum beispiel jüdische gegner der sogenanten beschneidung und ihr recht augf körperliche unversehrtheit?

5. warum klärt der bundestag die verfassungsrechtlichkeit der sogenanten beschneidung durch das bundesverfassungsgeriicht nicht ab ? dies würde doch eine ernorme rechtsicherheit schaffen. denn wenn das gesetz beschlossen ist könne immer noch strafanzeigen folgen und dann muss das bundesverfassungsgericht ohnehin entscheiden.

6 glauben sie das das sogenannte beschneidungsgesetz mit der verfassung vereinbar und dem kinderrechtskonvention?

mit freundlichen grüßen

Sascha Rode

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Rode,

gern möchte ich Ihre Fragen beantworten. Da es jedoch überwiegend sehr konkrete juristische Fragen oder Fragen nach Begrifflichkeiten sind, sei kurz darauf verwiesen, dass es in meiner Fraktion eine sehr lebhafte und kontroverse politische Debatte mit unterschiedlichen Positionen zum Thema Beschneidungen/Vorhautamputation von (minderjährigen) Jungen gab und gibt. Wenn Sie sich zusätzlich zu Ihren detaillierten Fragen über die Diskussionen innerhalb meiner Partei informieren möchten, so finden Sie unter anderem hier verschiedene Texte verlinkt:
http://www.linkeblogs.de/?cat=4987

Zu Ihrer ersten Frage: Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung, auf den Sie sich beziehen, sieht vor, dass die Beschneidung von Minderjährigen Jungen in den Bereich der elterlichen Sorge fällt. Wird er in dieser Form angenommen, erübrigen sich Schadensersatzansprüche, auf Grund des Fakts der Beschneidung. Zumindest, wenn die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde, eine effektive Schmerzbehandlung erfolgte und durch die Beschneidung das Kindswohl nicht gefährdet wurde, so das Papier.

Ihre zweite Frage ist sehr hypothetisch. Bisher kenne ich in Deutschland – glücklicherweise - keine ernsthaften Bestrebungen, auch die weibliche Genitalbeschneidung zu legalisieren.

Ihre Frage, warum „der Bundestag“ „die Verfassungsrechtlichkeit“ der Beschneidungen minderjähriger Jungen nicht vorab durch das Bundesverfassungsgericht klären lässt, ist leicht zu beantworten. Diese Möglichkeit besteht schlicht und einfach nicht. Das Bundesverfassungsgericht kann im Zuge der konkreten und der abstrakten Normenkontrolle prüfen, ob ein Gesetz verfassungskonform ist. Bisher gibt es lediglich einen Gesetzentwurf. Rechtsgutachten oder dergleichen werden vom Bundesverfassungsgericht nicht erstellt.

Laut aktueller Planung soll der Bundestag am 12.12.2012 ab 13:00 Uhr den o.g. Gesetzentwurf zur Beschneidung abschließend debattieren. Womöglich wird die Diskussion von Phönix übertragen, bei Interesse können Sie diese aber auch über den Parlamentskanal live unter www.bundestag.de verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping