Frage an Katja Kipping von Beate R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kipping,
Der Fiskalpakt macht mir Angst.
Wird in den Datenbanken der Arge neben der TATSÄCHLICH vom ALG2-Empfänger gezahlten Miete auch die durch die Jobcenter ANERKANNTE Miete gespeichert?
Läßt sich also durch eine einfache Datenbankabfrage ermitteln in welcher Größenordnung das Existenzminimum, durch nicht geleistete Zahlungen für die Unterkunft gekürzt wurde?
Gibt es ein Gesetz dass die Jobcenter schwingt, Statistiken über Widersprüche, Zahlen und andere nützliche Fakten zu veröffentlichen?
Mit freundlichen Grüßen
Beate Richter
Sehr geehrte Frau Richter,
besten Dank für Ihre Fragen.
In der Statistik der Bundesagentur - aber nicht aggregiert auf Bundesebene, sondern nur für jeden einzelnen Kreis - finden sich unter http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Wohn-und-Kostensituation/Wohn-und-Kostensituation-Nav.html
die Angaben zu tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung. Wir fragen gerade die Daten für die Bundesebene ab.
Unter http://statistik.arbeitsagentur.de finden Sie auch weitere nützliche Angaben.
§ 53 Sozialgesetzbuch II bildet die Rechtsgrundlage der Statistik zum SGB II. Die Ausführungen zu den statistischen Berichten finden sich hier:
http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Statistik-SGBII-SGBIII/Generische-Publikationen/Statistik-Grusi-Asu-SGBII.pdf
Ich hoffe, die Informationen sind für Sie hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping