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Frage von Gottlob V. •

Frage an Katja Kipping von Gottlob V. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Kipping,

in der Rentendiskussion habe ich noch nie etwas über die Anrechnung der geleisteten individuellen Lebensarbeitszeit zur Berechnung des Renteneintrittsalters gehört.
Ist es den Politikern egal wenn ein Arbeitnehmer in das Erwerbsleben eintritt?
Alle sollen bis zum 65.bzw.67. Lebensjahr arbeiten, dabei ist es unerheblich, wenn mit dem Erwerbsleben begonnen wird.
Ein Akademiker z.B. fängt frühestenns mit 25 Jahren das Erwerbsleben an, dabei hat er die Gemeinschaft für seine Ausbildung mit mindestens 50000€ belastet.
Ein gewerblicher Arbeitnehmer fängt mit ca. 16 Jahren sein Erwerbsleben an, kostet den Staat maximal 10000€ und darf dann ebenfalls bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, wobei er noch im Durchschnitt mit viel weniger Rente abgespeist wird, da er in der Regel ein wesentlich geringeres Durschnittseinkommen hatte , trotzdem er durchschnittlich 10 Jahre länger arbeiten durfte.
Auch die Anrechnung des Wehr/Zivildienstes hat keien Einfluss auf das Renteneintrittsalter, die Frauen dürfen sogar noch früher als die Männer ohne Abschläge in Rente gehen.
Ist diese Rentenregelung gerecht?

Ihre Meinung dazu würde mich interesssieren.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Veit,

Ihre individuelle Erwerbstätigkeit hat sehr wohl Einfluss auf Ihre spätere gesetzliche Rente, sowohl auf die Höhe als auch im Sinne der Wartezeiten bis zum Renteneintritt. Ausführlich können Sie das z.B. auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.
Auch Zeiten von Wehr- und Zivildienst, freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst zählen zu den Beitragszeiten.

Was das Renteneintrittsalter angeht: 2007 hat die große Koalition aus Union und SPD beschlossen, die Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt aktuell die Rente erst ab 67 Jahren - und es gibt dabei keinen Unterschied zwischen Frauen und Männern. Wer dann mit 65 Jahren in Rente geht, der muss danach lebenslang Abschläge von 7,2 Prozent auf seine Rente hinnehmen, wer mit 63 Jahren geht, sogar von 14,4 Prozent.

Aus vielerlei Gründen hat sich meine Fraktion gegen die Anhebung der Altersgrenze für den Renteneintritt auf 67 Jahre ausgesprochen - unter http://www.linksfraktion.de finden Sie unsere entsprechenden parlamentarischen Initiativen. Wir lehnen die Rente erst ab 67 ohne wenn und aber ab und fordern statt dessen einen abschlagsfreien Rentenzugang spätestens mit 65 Jahren sowie flexible Ausstiegsmöglichkeiten vor dem 65. Lebensjahr, die Wiederaufnahme der Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit und eine deutliche Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kipping