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Frage von Frank Di B. •

Frage an Katja Kipping von Frank Di B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

vor einiger Zeit hatte ich eine Frage in Bezug auf die möglicherweise vorhandene geschlechtsspezifischen Unterschiede in der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt, die Sie freundlicherweise am 15.11.2011 beantwortet bzw. eine Gegenfrage gestellt haben.

Meines Wissens ist in der GRV geregelt, dass die Regelaltersgrenze für Frauen generell niedriger liegt als bei Männern (ehemals 63 Jahre zu 65 Jahre). Es wäre denkbar, darin eine Benachteiligung der Männer zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Di Bartolo

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Di Bartolo,

nach meiner Kenntnis wird die Altersrente für Frauen gerade schrittweise abgeschafft. Anspruch haben aktuell nur noch Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren worden sind, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre an Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Allerdings müssen diese Personen bei Rentenbezug einen massiven Abschlag - also finanzielle Einbußen - in Kauf nehmen.
Die Regelaltersgrenze wird zukünftig bei 67 Jahren liegen, sowohl für Frauen als auch Männer; der Stufenplan dafür ist mit Beginn 2012 in Kraft getreten.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping