Frage an Katja Kipping von Frank Di B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kipping,
vor kürzer Zeit wurde den privaten Versicherungunternehmen untersagt, Tarife risikoadequat nach Geschlecht zu unterscheiden, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männer zu gewährleisten.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine spürbare Unterscheidung nach Geschlecht, mit der eher Männer schlechter gestellt sind. Inwiefern wird hieran im Ausschuss für Arbeit und Soziales gearbeitet bzw. über dieses Thema nachgedacht?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Di Bartolo
Sehr geehrter Herr Di Bartolo,
in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es schon immer einen sogenannten "unisex-Tarif", d.h. jeder Beitrag ist gleich viel wert, ganz gleich, wer ihn gezahlt hat. Auch die anerkannten Zeiten und dafür entrichtete Beiträge sind geschlechtsneutral, auch wenn Frauen deutlich häufiger Kindererziehungszeiten haben als Männer. Hierin liegt aus meiner Sicht auch "potentiell" die einzige "Benachteiligung". Beantragen Eltern nicht, wer wann die Kindererziehungszeiten anerkannt bekommt, erhält diese automatisch die Mutter. Dies ist aber in erster Linie ein verwaltungstechnisches Problem, da die Rentenversicherung in erster Linie die Mutter eines Kindes kennt.
Es gibt sicher noch viele zu lösende Probleme innerhalb der Rentenversicherung - z.B. im Hinblick auf eine auskömmliche und angemessene Sicherung im Alter - aber Sie schreiben leider nicht, woran Sie eine geschlechtsbezogene Benachteiligung von Männern innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherungen genau festmachen. Das müssten Sie mir bitte darlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping