Frage an Katja Kipping von Werner W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau Knipping,
als Vorsitzende des Ausschusse haben Sie leider nicht verhindern können, dass der Bundestag in seiner letzten Lesung dem Vorschlag von Frau von der Leyen gefolgt ist und die Leistungen der Arbeitsmarktföderungen reduziert hat.
Wann wird das Gesetz, das den Gründungszuschuss für Existenzgründer reduziert und auf andere Basis stellt, wohl frühestens in Kraft treten. Ich selbst beziehe z. Zt. ALG I und bin 59 Jahre und werde wohl den Weg aus der Arbeitslosigkeit nur durch die Selbständigkeit beenden können. Können Sie mir mit der Auskunft des frühesten Wirksamkeitsdatums der Änderung der Leistungen "EXistenzgründer-Zuschuss für ALG I Bezieher" helfen.
Ich muss vorher versuchen, die derzeitigen Rahmenbedingungen noch zeitgrecht zu erbringen. Das Arbeitsamt kann mir keine Auskunft geben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Sehr geehrter Herr Wippler,
auch wenn Sie mich noch einmal direkt angeschrieben haben und Ihnen somit eine Antwort auf Ihre Frage zum Gründungszuschuss an Ihre persönliche Mailadresse gesandt worden ist, möchte ich Ihnen auf diesem Weg nochmals antworten, da das Thema für noch viele weitere Bürgerinnen und Bürger von großem Interesse ist.
Ausschüsse im Bundestag, so auch der Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem ich vorstehe, werden nach Fraktionsstärke besetzt. Insofern sind die Mehrheitsverhältnisse dieselben wie im Bundestagsplenum, also die schwarz-gelbe Koalition verfügt über eine Stimmenmehrheit. Bei Abstimmungen über Vorlagen habe ich - wie alle anderen Mitglieder - nur eine Stimme. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales gibt es ebenso wie im Bundestag eine schwarz-gelbe Mehrheit. Damit Sie das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen bei Interesse besser nachvollziehen können, finden Sie im Anhang die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales an den Bundestag. Der sogenannten Instrumentenreform hat die schwarz-gelbe Koalition zugestimmt, die anderen Fraktionen lehnten ab bzw. haben auch eigene und deutlich anders akzentuierte Vorschläge für eine gute Arbeitsmarktpolitik eingebracht. Den diesbezüglichen Antrag meiner Fraktion DIE LINKE habe ich Ihnen hier ebenfalls angefügt.
Die Änderungen im Bereich Gründungszuschuss werden voraussichtlich am 01. November Gesetzeskraft erlangen. Sie sollten sich also mit einem Antrag beeilen. Über die Anspruchsvoraussetzungen kann Sie Ihre zuständige Arbeitsagentur informieren bzw. finden Sie diese auch im Internet auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter dem Stichwort "Existenzgründung".
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping