Frage an Katja Kipping von Balakrishnan K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Kipping,
als stellvertretender Botschafter Sri Lankas residiert GeneralmajorJagath Dias in Berlin. Er ist als ehemaliger Kommandeur der 57. Division der Sri Lankischen Armee dafür verantwortlich, dass es zwischen April 2008 und Mai 2009 zu ungeheuren Greueltaten an der Zivilbevölkerung kam. In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 23. Mai 2011 wird berichtet, dass allein durch den Generalmajor Dias im Norden Sri Lankas 40 000 tamilische Zivilisten bei dem Bürgerkrieg im Mai 2009 ums Leben gekommen waren!
Siehe :
http://www.fr-online.de/politik/diplomat-als-kriegsverbrecher-/-/1472596/8477100/-/index.html
Der katholische Bischof von Mannar(Sri - Lanka), Dr. Rayappu Joseph, hat mutig erklärt: "Den Aufzeichnungen der Büros der srilankischen Regierungsbeauftragten der Distrikte Mullaiththeevu und Killinochchi zufolge betrug die Bevölkerung des Vanni im Oktober 2008 429.059 Personen. Die Gesamtzahl der Menschen, die nach dem Krieg unter die Kontrolle der Regierung geriet, betrug dem Update der UN vom 10. Juli zufolge 282.380. (…) Es muss erklärt werden, was mit den 146.679 Menschen geschehen ist, die die Diskrepanz ausmachen zwischen der Anzahl der Menschen, die zwischen Oktober 2008 und Mai 2009 in regierungskontrollierte Gebiete gekommen sind, und der Bevölkerungszahl des Vanni von Anfang 2008.”
Siehe:
http://www.jrs.net/Assets/Regions/IOR/media/files/LLRCsubmission_by_MannaarDiocese.pdf
Die Berliner Menschenrechtsorganisation ECCHR hat ein umfangreiches Dossier zu den Verbrechen Dias’ zusammengestellt.
Siehe :
http://www.ecchr.de/index.php/sri-lanka.html
Leider sind von offizieller Seite keine Bemühungen erkennbar Jagath Dias zur Rechenschaft zu ziehen, oder ihn zumindest zur unerwünschten Person zu erklären.
Können Sie mir bitte mitteilen, warum die derzeitige Regierung hieran kein Interesse zeigt?
Mit freundlichen Grüßen
Balakrishnan Koculan
Sehr geehrter Herr Koculan,
meine Fraktion hat sich umfassend mit den von Ihnen aufgeworfenen (menschenrechtspolitischen) Fragen beschäftigt und diese sowohl mittels einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gerichtet als auch mit einem Antrag in den Bundestag eingebracht. Der beiliegenden Antwort auf die Anfrage sowie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe können Sie u.a. auch die Haltung der Bundesregierung sowie der Bundestagsfraktionen zu den von Ihnen angesprochenen Themen entnehmen. So können Sie beispielsweise bezüglich Ihrer Frage zu bestimmten Diplomaten in der Drs. 17/4699 (Beschlussempfehlung) nachlesen:
"Zur Frage betreffend die Behandlung von Akkreditierungen ausländischer Diplomaten aus Sri Lanka erklärte der Vertreter der Bundesregierung, dass die Akkreditierung von Diplomaten und Diplomatinnen nach den Grundsätzen des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen erfolge. Dieses gewähre den Entsendestaaten grundsätzlich das Recht, das diplomatische Personal seiner Auslandsvertretungen nach freiem Ermessen zu ernennen. Im Fall des nachgeordneten Personals würde die Tätigkeitsaufnahme notifiziert. Der Unterschied bestünde darin, dass Botschafter eine Akkreditierung benötigten, Stellvertreter und das übrige Personal würden nur notifiziert. Sollten dem Empfangsstaat Tatsachen bekannt werden, die mit der Aufnahme oder Fortsetzung der diplomatischen Tätigkeit unvereinbar seien, könne er dem Entsendestaat im konkreten Fall jederzeit ohne Angabe von Gründen mitteilen, dass das Mitglied der diplomatischen Vertretung „Persona non grata“ sei. Man habe die vorliegenden Hinweise gegen einen der Diplomaten unter Einschaltung der Botschaft und anderer Organisationen im Bezug auf seine vormalige Tätigkeit bei den Streitkräften während des Bürgerkrieges genau geprüft. Diese Vorwürfe ließen sich jedoch nicht substantiieren, so dass es aus Sicht der Bundesregierung keine Gründe gebe, den Diplomaten zur „Persona non grata“ zu erklären."
Für weitere Detailfragen bzw. Hinweise zu den Vorgängen und Beratungen können Sie sich auch direkt an die Mitglieder der zuständigen Bundestagsausschüsse (Ausschuss für Menschenrechte, Auswärtiger Ausschuss) wenden, die Sie z.B. unter http://www.bundestag.de gelistet finden.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping