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Frage von Barbara U. •

Frage an Katja Kipping von Barbara U. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping

Ich beziehe mich auf einen Artikel der Onlineausgabe der TAZ
http://www.taz.de/Jobcenter-durchsucht-Wohnung/!75721

Wie kann es angehen, dass Außenmitarbeiter der ARGE in Abwesenheit eines Leistungsbeziehers dessen Wohnung "besichtigen" kann?
Auf welcher gesetzlichen Basis werden die Leistungen gestrichen und anschließend sogar um 10% gekürzt?
Ist es gestattet, telefonisch Auskünfte zu erfragen, ohne sich vorher eine Entbindung von der Schweigepflicht vorlegen zu lassen?

Welche rechtlichen Konsequenzen hat so ein Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin zu erwarten?
Sind arme Menschen der Willkür einzelner Sachbearbeiter schutzlos ausgeliefert, oder wohin können sich Betroffene wenden?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die sich auf einen Artikel in der taz bezieht.

Hier die Antworten zu Ihren Fragen:

"Wie kann es angehen, dass Außenmitarbeiter der ARGE in Abwesenheit eines Leistungsbeziehers dessen Wohnung "besichtigen" kann?"

Soweit ich es dem Artikel entnehme, hat die Vermieterin den Jobcenter-Beauftragten in die Wohnung gelassen. Ohne einen Schlüssel wäre der gar nicht in Wohnung gekommen. Die Frage ist also, wer die Vermieterin dazu berechtigt hat, die Wohnung zu öffnen und den Jobcenter-Beauftragten hinein zu lassen.

"Auf welcher gesetzlichen Basis werden die Leistungen gestrichen und anschließend sogar um 10% gekürzt?"

Weder die komplette Leistungseinstellung noch die 10prozentige Kürzung sind aus meiner Sicht gesetzlich gedeckt.
Das hat das Jobcenter bzgl. der kompletten Leistungseinstellung offensichtlich auch selbst gemerkt. Die Begründung für die 10prozentige Leistungskürzung ist aus meiner Sicht nicht stichhaltig. Dem Jobcenter war der Krankenhausaufenthalt bekannt, somit ist auch die mögliche postalische Erreichbarkeit gegeben. Außerdem ist die Betroffene bekanntermaßen krank, kann also bestimmten Aufforderungen des Jobcenters gar nicht Folge leisten.

"Welche rechtlichen Konsequenzen hat so ein Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin zu erwarten? Sind arme Menschen der Willkür einzelner Sachbearbeiter schutzlos ausgeliefert, oder wohin können sich Betroffene wenden?"

Ich empfehle, schnellstens in einen Widerspruch zu gehen und einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen. Und Kontakte zu den regionalen Erwerbsloseninitiativen herzustellen.

Schlussbemerkung:
Leider ist das, was in der taz geschildert wird, nur die skandalöse Spitze des Eisberges der Verletzungen von Grundrechten durch Hartz IV. Betroffene werden systematisch vom Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durch niedrige Leistungen und durch Sanktionen ausgeschlossen. Deswegen streiten wir parlamentarisch und außerparlamentarisch für eine sanktionsfreie Mindestsicherung in ausreichender Höhe und unterstützen das Petitionsvorhaben zur Abschaffung der Sanktionen ( http://www.sanktionen-weg.de ) Mehr dazu finden Sie auch auf meiner Website ( http://www.katja-kipping.de ).

Ich selbst streite darüber hinaus auch für ein bedingungsloses Grundeinkommen, welches mit der Ausgrenzung von Menschen von der Existenzsicherung und gesellschaftlichen Teilhabe Schluss macht.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping