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Frage von Ralf S. •

Frage an Katja Kipping von Ralf S. bezüglich Soziale Sicherung

Liebe Frau Kipping,

die Fraktion "Die Linke" fragte in einer "Kleinen Anfrage an der Bundesregierung" folgendes:

14)
b) Aus welchem Grund steht Kindern und Jugendlichen im Geltungsbereich des SGB XII das Schulbedarfspaket erst ab dem 1. Januar 2012 zur Verfügung?

Nun habe ich mir das SGB XII mal genauer angeschaut und hab dort keine Stelle gefunden wo steht das es dort erst ab de 1. Januar 2012 gelten soll.

Unter § 131 SGB XII steht folgendes:

(1) Die Leistungen für Bedarfe nach § 34 Absatz 3 sind erstmals für das Schuljahr 2011/12 zu berücksichtigen.

Also müsste das Schulbedarfspaket doch schon dieses Jahr zur verfügung stehen, oder?

Lieben Gruß

Ralf Schlickeiser

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schlickeiser,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Inzwischen liegt mir die Antwort auf die von Ihnen benannte Kleine Anfrage meiner Fraktion vor und zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt stellt die Bundesregierung fest:

"Das neue Schulbasispaket nach § 34 Absatz 4 SGB XII wird nicht erst zum 1. Januar 2012 geleistet, sondern nach der Übergangsregelung in § 131 Absatz 1 SGB XII erstmals für das Schuljahr 2011/12. Der erste Schultag des Schuljahres 2011/12 liegt - je nach Land, in dem eine Schülerin oder ein Schüler die Schule besucht, im August oder September 2011. Das bisherige Schulbedarfspaket nach § 28a SGB XII in der bis Jahresende 2010 geltenden Fassung wurde in einem Betrag für das gesamte Schuljahr 2010/11 zum Beginn dieses Schuljahres geleistet. Das neue Schulbasispaket wird jedoch in zwei Teilbeträgen geleistet, 70 Euro zum Schuljahresbeginn und 30 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres. Ohne die Übergangsregelung wäre es deshalb zu einer Doppelleistung gekommen, da zu Beginn des zweiten Halbjahres des Schuljahres 2010/11 im Februar 2011 der Teilbetrag von 30 Euro hätte geleistet werden müssen, obwohl bereits für das gesamte Schuljahr 100 Euro geleistet worden sind."

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping