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Frage von Ulrich W. •

Frage an Katja Kipping von Ulrich W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

nach dem aktuellen Urteil des Bundesrechnungshof zu 1-€-Jobs lagen bei 62 % der geprüften 1-€-Jobs keine Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung vor.

Am 02.11.2010 wurde der Vorsitzende des Vereins "aufRECHT e.V." in Iserlohn sanktioniert. Selbst unentgeltlich in der Arbeitslosenberatung tätig, hatte er die Rechtmäßigkeit einer AGH als Hausmeisterhelfer kritisch hinterfragt, weil dort zuvor eine bezahlte Stelle abgebaut wurde.

Als Aufgaben wurden benannt: "Außenarbeiten in Grünflächen, Schneeschieben, streichen und Renovierungsarbeiten", allesamt Pflichtaufgaben des Trägers.

Alle Bemühungen zu einer Lösung zu kommen, schlugen Fehl. Weder der Träger der AGH noch der Vorstand der Diakonie oder die Superintendentin – niemand wollte sich für die Rücknahme der Sanktion verwenden. Der Geschäftsführer der ARGE MK, dessen Stellvertreter und die Widerspruchstelle griffen nicht ein. Ein Anwalt wurde eingeschaltet und das Sozialgericht im Einstweiligen Rechtschutz angerufen. Die Rücknahme der Sanktion wird weiterhin verweigert.

In der Begründung der Sanktion heißt es schwarz auf weiß:

"Zur Begründung bzw. Erklärung des Verhaltens wurde von Ihnen dargelegt, dass durch die Arbeitsgelegenheit eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle wegrationalisiert werde.
Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des § 31 Absatz I Satz 2 SGB anerkannt werden."

Sanktion bedeutet Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums.

Welche Möglichkeiten haben Betroffene die Rechtswidrigkeit solcher AGHs überprüfen zu lassen? Die 16 Mitglieder des Beirates des Jobcenters wurde einzeln informiert, dennoch wurde der Widerspruch abgewiesen.

Welche Behörde ist zuständig? Beschwerdemanagement, Innenrevision oder Staatsanwaltschaft?

Quellen und Beweise finden Sie unter: http://www.beispielklagen.de/klage029.html

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wockelmann,

besten Dank für Ihre Frage.

Das von Ihnen Geschilderte bestätigt nur wieder einmal den wahren Charakter von Hartz IV.

Die Fraktion DIE LINKE wird morgen, am 24.03.2011, gemäß ihrem Wahlprogramm den Antrag auf die Abschaffung von Sanktionen im SGB II und Leistungseinschränkungen im SGB XII einbringen (BT-Drs. 17/5174). Sie sind aus unserer Sicht grundrechtswidrig. Ich werde morgen auch im Plenum dazu sprechen, falls Sie das nachlesen bzw. nachschauen möchten, so werden Sie meinen Beitrag im Nachgang auf meiner Homepage unter http://www.katja-kipping.de finden.

Ich empfehle mit dem Widerspruchsbescheid einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht zu stellen und einen Rechtsanwalt einzuschalten. Mehr dazu finden Sie in der Broschüre der Fraktion DIE LINKE "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt" (aktualisiert im September 2010), siehe http://www.linksfraktion.de/reader/.

Die von Ihnen wiedergegeben Begründung im Sanktionsschreiben ist ein Skandal!
Bitte übermitteln Sie mir nach Möglichkeit das Schreiben, leider ist es im Internet nicht aufrufbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kipping