Portrait von Katja Kipping
Katja Kipping
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Katja Kipping zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Silvia N. H. •

Frage an Katja Kipping von Silvia N. H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

Allerdings geht es mir weniger um die Rente allgemein als darum, dass nichts mehr für die Rentenbezüge von ALG2-Empfängern getan wird.

In der ganzen vergangenen Hartz4 Diskussion ging es nur darum, den ALG2 Empfängern so wenig wie möglich mehr zahlen zu müssen und um Bildungspakete für Kinder.

Von keiner einzigen Partei habe ich etwas lesen oder hören können, dass

1.) wieder etwas für die Altersabsicherung von ALG2 Empfänger getan werden muss und
2.) stärker zwischen den ALG2 Empfängern unterschieden werden muss und zwar im Sinne von "wollen, aber nicht können" und "können, aber nicht wollen".

Es gibt garantiert genug Menschen, die ALG2 beziehen und dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen oder Altersgründen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, aber auf keinen Fall in die Grundsicherung abrutschen wollen, denn nichts anderes ist das. In der
Gesellschaft heißt es aber nur "die ALG2 Empfänger".

Warum werden die Menschen, die wollen, aber nicht können, für das Verhalten derjenigen in eine Art "Sippenhaft" genommen, die können, aber nicht wollen?

Mit freundlichen Grüßen

Silvia N. Halusiak

Portrait von Katja Kipping
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Halusiak,

herzlichen Dank für Ihre Rückfrage.

zu 1.) Das Thema Rente für Langzeiterwerbslose war nicht Gegenstand der jüngsten SGB-II-Debatten. Denn der Auslöser war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelleistungen.
Die Positionen und Anträge der Fraktion DIE LINKE zu den Renten - selbstverständlich auch von Langzeiterwerbslosen - können Sie unter BT-Drs. 17/256 und BT-Drs. 17/1735 nachlesen, die Sie auch im Anhang finden. Die Anträge wurde aufgrund bekannter Mehrheiten im Bundestag allerdings nicht angenommen.

zu 2.) Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kennt keine Unterscheidung zwischen Armen die "wollen, aber nicht können" und die "können, aber nicht wollen". Grundrechte stehen einem bedingungslos zu. Dazu auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu den sozialen Grundrechten BT-Drs. 16/13791.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kipping